Zuletzt aktualisiert: 25.10.2024
Wenn Euer Verein innovative digitale Lösungen für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit entwickelt, bewerbt Euch für den Bundesteilhabepreis 2025. Dieser Preis, der seit 2019 jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verliehen wird, zeichnet herausragende Projekte für inklusive Sozialraumgestaltung aus. Im Jahr 2025 steht der Preis unter dem Motto „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung und Arbeit“. Ihr habt die Chance, bis zu 10.000 Euro Preisgeld zu gewinnen!
Vereine sind herzlich eingeladen, ihre Projekte einzureichen und somit zur Förderung der digitalen Teilhabe beizutragen. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Dezember 2024.
Förderung von inklusiven digitalen Lösungen
Der Bundesteilhabepreis 2025 fördert Projekte, die das Zusammenspiel von aktiver Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen, Zugänglichkeit zu digitalen Technologien und einer benutzerfreundlichen Nutzung in den Mittelpunkt stellen. Dabei geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an in die Planung, Entwicklung und Bewertung der digitalen Lösungen einbezogen werden. Ziel ist es, eine zeitgemäße digitale Teilhabe zu ermöglichen, die soziale Integration für alle fördert – von Kindern und Jugendlichen über deren Familien bis hin zu Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren, ohne dabei jemanden auszugrenzen.
Welche Projekte werden gefördert?
Im Fokus des Bundesteilhabepreises 2025 stehen Projekte, die umfassende digitale Lösungen für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit anbieten. Ausgezeichnet werden drei Projekte: der 1. Preis mit 10.000 EUR, der 2. Preis mit 5.000 EUR und der 3. Preis mit 2.500 EUR. Besonders interessant sind beispielsweise:
- Alltagstaugliche, barrierefreie Lösungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
- Barrierefreie Apps sowie unterstützende digitale Technologien, einschließlich zugänglicher Tools
- Lösungen zur Digitalisierung in den Bereichen Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen
- Innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz
Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien findet Ihr hier. Ihr könnt Euch bis zum 20.12.2024 online bewerben.
Wer kann teilnehmen?
Für den Bundesteilhabepreis 2025 sind alle eingeladen, die sich für die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit einsetzen. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber, Unternehmen, Vereine, Verbände sowie Personen, die aktiv an diesen Themen mitwirken, einschließlich Menschen mit Behinderungen und kommunalen Einrichtungen.
Bewerbungsprozess
Um Euch für den Bundesteilhabepreis 2025 zu bewerben, müsst Ihr das Bewerbungsformular vollständig ausfüllen und alle Fragen genau beantworten. Dadurch ermöglicht Ihr der Fachjury, sich ein klares Bild von Eurem Projekt zu machen. Eure Bewerbung wird gültig, sobald Ihr der Einverständniserklärung zustimmt. Der Abgabeschluss für die Einreichungen ist der 20. Dezember 2024.
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Was wird gefördert: | Gefördert werden digitale Teilhabeprojekte für Menschen mit Behinderungen in Bildung und Arbeit. |
Wer wird gefördert: | Gefördert werden Akteure, die aktiv an diesen Themen arbeiten. Als Verein oder Verband könnt Ihr daher ebenfalls teilnehmen. |
Höhe der Förderung: | Drei Projekte werden mit einem Preisgeld gefördert. Die Förderung beträgt 10.000 EUR für den 1. Preis, 5.000 EUR für den 2. Preis und 2.500 EUR für den 3. Preis. |
Bewerbungsende: | 20. Dezember 2024 |
Weitere Infos: | Zur Ausschreibung |
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