Zuletzt aktualisiert: 16.07.2024
Die Wahlen zum Europaparlament vom 6. bis 9. Juni werfen ihre Schatten voraus. Kein Wunder also, wenn bei der Förderung von öffentlichen Einrichtungen und Vereinen auch dieses Thema – indirekt – eine Rolle spielt. So vergibt das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr Europa-Schecks für Vorhaben, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen und sich zivilgesellschaftlich für Europa in Nordrhein-Westfalen starkmachen. Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 € sind möglich.
Wer wird mit den Europa-Schecks gefördert?
Insgesamt stellt das Land eine Million Euro für die Europa-Schecks zur Verfügung. Bewerbungen sind in diesem Jahr jeweils bis zum 1. März, Mai, Juli, September und Dezember möglich. Unterstützt werden sollen die verschiedensten Aktionen und Projekte. Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:
- Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
- den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
- zur Akzeptanz der Vielfalt und Diversität in Europa beitragen,
- Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
- Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,
- wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in oder mit den Ländern des Europarates organisieren,
- mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
- einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
- eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.
Damit die Landesinitiative vielen Akteurinnen und Akteuren offen steht, ist die digitale Antragstellung so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Zudem wird für die Europa-Schecks kein finanzieller Eigenanteil benötigt, sodass auch kleinere Strukturen zu einer Bewerbung ermutigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Grundsätzlich müssen die Teilnehmer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Aber auch Vereine außerhalb von NRW haben eine Chance, wenn das Vorhaben von erheblichem Landesinteresse ist und seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfaltet oder als Zielgruppe primär die Bürgerinnen und Bürger in NRW anspricht.
Wo kann man sich bewerben?
Die genauen Teilnahmebedingungen der Europa-Schecks lest Ihr am besten in der offiziellen Ausschreibung nach. Anschließend könnt Ihr den Antrag auf Förderung stellen.
Alle Informationen zu den Europa-Schecks auf einen Blick
Was wird gefördert? | Vorhaben, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen und sich zivilgesellschaftlich für Europa in Nordrhein-Westfalen starkmachen. |
Wer fördert? | Das Land Nordrhein-Westfalen |
Wie hoch ist die Förderung? | 1.000.000 Euro verteilt auf mehrere Projekte mit maximal 25.000 |
Wie kann ich teilnehmen? | – Teilnahmebedingungen lesen – Antrag auf Förderung ausfüllen |
Wann ist Teilnahmeschluss? | Bewerbungen sind in diesem Jahr jeweils bis zum 1. März, Mai, Juli, September und Dezember möglich. |
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