Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024
Diese Fördermöglichkeit hatten wir bereits Anfang des Jahres vorgestellt. Wir möchten euch darauf hinweisen, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu erhalten. Bitte beachtet, dass sich in den Antragsrichtlinien einige wesentliche Änderungen ergeben haben.
Wenn Ihr an der Förderung interessiert seid, findet Ihr die wichtigsten Informationen in unserem Blogbeitrag zu den Europa-Schecks. Für einen schnellen Überblick könnt Ihr einfach zum Ende der Seite scrollen.
Änderung: Stichtag
Die Stichtage für die Antragswellen haben sich geändert. Anträge können weiterhin jederzeit eingereicht werden, jedoch enden die Stichtage nun am ersten Tag der Monate Dezember, Februar, April, Juni und August.
Änderung: Frist
Euren Antrag müsst Ihr mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online stellen. Nach Abschluss des Durchführungszeitraums habt Ihr zwei Monate Zeit, um die notwendigen Belege und Dokumentationen bei der Bezirksregierung einzureichen und die Erstattung der Mittel zu beantragen. Danach ist eine Erstattung in der Regel nicht mehr möglich, es sei denn, ein Dritter kann nachvollziehbar darlegen, warum die Abrechnung verspätet erfolgt ist, beispielsweise aufgrund einer späten Rechnungsstellung.
Änderung: Projektverkürzung
Euer Projekt darf eine maximale Laufzeit von drei Monaten haben. Nach Abschluss des Projekts könnt Ihr es auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. Projekte, die länger als drei Monate dauern, werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
Änderung: Wettbewerbsänderung
Wichtig: Wenn Ihr in der Vergangenheit an den Wettbewerben „Europa bei uns zu Hause“, „TeamUp!“ und „Europawochen“ teilgenommen habt, möchten wir Euch darauf hinweisen, dass diese Wettbewerbe nicht mehr separat ausgeschrieben werden. Stattdessen habt Ihr die Möglichkeit, Europa-Schecks zu beantragen.
Überblick über die Förderung
Eure Projekte können mit bis zu 25.000 Euro unterstützt werden. Auch kleinere Projekte können gefördert werden. Unterstützt werden Projekte, die
- Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
- gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken,
- nachhaltig in ihrer Wirkung und Umsetzung in Europa sind,
- zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
- Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenbringen, um Europa zu (er)leben,
- im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten, viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen.
Weitere Informationen und das Antragsformular findet Ihr hier.
Alle Informationen zu den Europa-Schecks auf einen Blick
Was wird gefördert? | Vorhaben, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen und sich zivilgesellschaftlich für Europa in Nordrhein-Westfalen starkmachen. |
Wer fördert? | Das Land Nordrhein-Westfalen |
Wie hoch ist die Förderung? | 1.000.000 Euro verteilt auf mehrere Projekte mit maximal 25.000 |
Wie kann ich teilnehmen? | – Teilnahmebedingungen lesen – Antrag auf Förderung ausfüllen |
Wann ist Teilnahmeschluss? | Bewerbungen sind für jeweils bis zum 1. Dezember, Februar, April, Juni und August möglich. |
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