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  • 25. Oktober. 2024
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Zuletzt aktualisiert: 25.10.2024

Wenn Euer gemeinnütziger Verein oder Verband innovative Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerwärmung plant, könnt Ihr Euch für das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) bewerben. Mit dieser Förderung unterstützt das Bundesministerium gezielt soziale Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die von den Auswirkungen der Klimaerwärmung besonders betroffen sind. Dazu zählen Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete.

Wenn Ihr als gemeinnütziger Verein bereits ein solches Projekt plant oder in Erwägung zieht, dann nutzt die Gelegenheit! Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2024.

Inhaltsverzeichnis

Wer kann teilnehmen?

Anträge können beispielsweise von Kommunen, Kirchengemeinden und gemeinnützigen Vereinen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Organisationen Menschen unterstützen, die benachteiligt sind, also zum Beispiel aufgrund von körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen oder ihrer sozialen Situation. Gefördert werden Projekte, die mindestens 70 Prozent ihrer Zielgruppe aus diesen vulnerablen Gruppen zusammensetzen.


Was wird gefördert?

Als übergreifender Ansatz werden dabei vor allem solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gezielt gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Derartige sogenannte naturbasierte Maßnahmen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerwärmung als auch zum natürlichen Klimaschutz bei. Durch ihren Modellcharakter und die Nutzung bestehender Netzwerke sollen die geförderten Vorhaben zur Nachahmung anregen.

Zwei Förderschwerpunkte

Es gibt zwei Hauptbereiche, in denen Förderungen möglich sind. Der erste Bereich unterstützt die Entwicklung von Konzepten, die helfen sollen, sich an die Klimakrise anzupassen. Hierbei werden die Auswirkungen der Klimakrise analysiert und geeignete Maßnahmen festgelegt. Für diese Konzepte können bis zu 70.000 Euro beantragt werden, wobei die Förderung in der Regel für ein Jahr gilt.

Der zweite Bereich konzentriert sich auf die Umsetzung von bereits erarbeiteten Klimaanpassungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang haben Organisationen die Möglichkeit, aus verschiedenen Optionen auszuwählen, die eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500.000 Euro bieten. Der Bewilligungszeitraum für diese Umsetzungsprojekte beträgt normalerweise 18 Monate. Die genauen Bestimmungen findet Ihr in der Förderrichtlinie des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.


Wie kann man teilnehmen?

Öffentliche und gemeinnützige private Träger sozialer Einrichtungen können vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 einen Förderantrag bei dem zuständigen Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH stellen. Der Förderaufruf sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung, zur Antragstellung und zum Beratungsangebot werden auf der Webseite der ZUG veröffentlicht.


Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Was wird gefördert:Projekte zur Anpassung an die Klimakrise in sozialen Einrichtungen
Wer wird gefördert:Öffentliche und gemeinnützige private Träger sozialer Einrichtungen
(Dementsprechend: Gemeinnützige Vereine oder Verbände)
Höhe der Förderung:Förderschwerpunkt 1: bis zu 70.000 Euro
Förderschwerpunkt 2: bis zu 500.000 Euro
Bewerbungsende:15. Dezember
Weitere Infos:Zum Förderaufruf
MeinVerein Blogbeitrag Kombibox Bild
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