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  • 04. Oktober. 2024
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Zuletzt aktualisiert: 04.11.2024

Die Kreuzberger Kinderstiftung hat sich zum Ziel gesetzt, junge Menschen dazu zu ermutigen, ihr Lebensumfeld sowie die Gesellschaft aktiv, verantwortungsvoll und demokratisch mitzugestalten. Zu diesem Zweck unterstützt die Stiftung Projekte, die es Jugendlichen ermöglichen, sich zu engagieren und aktiv an gesellschaftspolitischen Prozessen teilzunehmen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Ideen, die von den Jugendlichen selbst entwickelt werden.

Inhaltsverzeichnis

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Stiftung fördert Projekte, die

  • den interkulturellen Austausch fördern.
  • bei denen soziales Engagement eingebracht wird.
  • die interkulturelle Begegnung zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern ermöglichen.
  • die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen.

Man möchte erreichen, dass man voneinander lernt, Werte des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft aufzeigt, Konfliktpotenzial benennt und einen konfliktfreien Umgang miteinander anstrebt. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Projekte, die von Kindern und Jugendlichen initiiert und getragen werden. Projekte, die im Rahmen eines schulischen Lehrplans stattfinden, werden jedoch nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Stiftung vergibt innerhalb von mehreren Förderrunden jeweils 22.500 EUR, die auf 10 bis 15 Projekte verteilt werden. Pro Projekt werden zwischen 1.500 und 2.500 EUR bereitgestellt. Beispiele, welche Projekte 2023 gefördert wurden, findet Ihr hier. Außerdem findet Ihr im Projektarchiv der Stiftung auch die Förderungen von 2004 bis 2018. Gefördert werden nur Projekte von gemeinnützigen Organisationen und Projekte, die noch nicht begonnen wurden.

Für die aktuelle Förderungsrunde könnt Ihr Euch bis zum 05.11.2024 bewerben. Danach kann man sich für die nächste Förderungsrunde bis zum 11.02.2025 bewerben.

Wie bewirbt man sich?

Für die Bewerbung steht ein Projektantrag als Onlineformular zur Verfügung. Zusätzlich müsst Ihr eine aktuelle Kopie des Freistellungsbescheids einreichen, da nur gemeinnützige Organisationen förderfähig sind. Dem Förderantrag sollte eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein klar strukturierter Finanzierungsplan beigefügt werden. Gerne könnt Ihr auch weitere Anlagen hinzufügen, die Euer Projekt und dessen Ziele näher erläutern.

Weitere Informationen zur Projektförderung findet Ihr hier.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Was wird gefördert:Gefördert werden Projekte, die den interkulturellen Austausch und das soziale Engagement zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen stärken, wobei der Fokus auf der aktiven Mitgestaltung durch Jugendliche und der Definition klarer Projektziele liegt.
Wer wird gefördert:Gemeinnützige Organisationen und Initiativen (Vereine)
Höhe der Förderung:Insgesamt 22.500 Euro pro Bewilligungsrunde, wobei durchschnittlich 10 bis 15 Projekte unterstützt werden. Die individuelle Förderhöhe für jedes Projekt liegt zwischen 1.500 und 2.500 Euro.
Bewerbungsende:Verschiedene Antragsrunden:

Frist: 24. September 2024, Entscheidung: 12. Oktober 2024
Frist: 05. November 2024, Entscheidung: 23. November 2024
Frist: 11. Februar 2025, Entscheidung: 1. März 2025
Weitere Infos:Zur Ausschreibung
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