Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms „Kultur macht stark“ unterschiedliche Maßnahmen der kulturellen Bildung, die von lokalen Bündnissen vor Ort geplant und durchgeführt werden.
Gefördert werden außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren richten. Die Maßnahmen müssen von „Bündnissen für Bildung“ realisiert werden: mindestens drei Akteure müssen sich an dem Projekt beteiligen. Gefördert werden beispielsweise
- Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig),
- Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig) oder
- Patenschafts- und Mentorenprogramme.
Außerdem werden auch Projekte für oder mit geflüchteten Menschen bis einschließlich 26 Jahren gefördert.
Anträge für das Förderprogramm „Kultur macht stark“ können jederzeit gestellt werden. Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen:
- Zunächst müsst Ihr eine Projektskizze einreichen. Wird das Projekt positiv bewertet, werdet Ihr aufgefordert, den offiziellen Antrag zu stellen.
- Mit dem förmlichen Antrag müsst Ihr eine Vorhabenbeschreibung einzureichen. Ihr müsst die sich aus der Projektskizze ergebenden Aufgaben präzisieren. Dabei müsst Ihr Auflagen berücksichtigen, die Ihr mit der Aufforderung zur Antragstellung erhaltet.
Wird Euer Projekt gefördert, werden die förderfähigen Kosten (Honorar- oder Sachmittel) bis zu 100 % übernommen.
Zusammenfassung – „Kultur macht stark“ im Ãœberblick
Was wird gefördert: | Außerschulische Bildungsmaßnahmen für junge Menschen zwischen drei und 18 Jahren, bei Geflüchteten bis 18 Jahre |
Wer wird gefördert: | Vereine, die oben beschriebene Projekte realisieren wollen |
Höhe der Förderung: | Bis zu 100 % der Kosten |
Bewerbungsende: | Antragstellung ist jederzeit möglich |
Weitere Infos: | Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung u. Forschung |
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