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  • 28. Juni. 2024
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Die UNO-Flüchtlingshilfe – der „deutsche Arm“ des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) – unterstützt nicht nur die UNHCR-Projekte im Ausland. Auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland werden gefördert. Insbesondere werden Projekte unterstützt, bei denen der Schwerpunkt auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten liegt. Die Hilfen – beispielsweise in Gesundheits-, Rechts- und Asylverfahrensfragen – sollen dazu beitragen, dass die aus ihrer Heimat geflohenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Falls Ihr als gemeinnütziger Verein bereits Flüchtlingshilfe leistet, erklären wir Euch in diesem Beitrag, wer förderfähig ist und wie Ihr die Fördermittel beantragen könnt.

Inhaltsverzeichnis

Was wird gefördert?

Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert insbesondere Projekte für Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung, da diese in der Regel am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind. Zudem setzt sie sich für Projekte in strukturschwachen Gebieten ein und fördert Hilfen, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.

Die Förderung konzentriert sich dabei auf vier Kernbereiche:

BereichBeschreibung
Rechtsberatung
und
Verfahrensbegleitung
Information zum Asylrecht • Verfahrensberatung anwaltliche Unterstützung bei Anhörung bzw. Klageverfahren • Krisenintervention (Petition, Härtefall-K., Abschiebebeobachtung) • Unterstützung bei Ämtern und Behörden • Rückkehrberatung • Kooperation mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft • Qualifizierungsmaßnahmen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit
Psychosoziale
Beratung und
Begleitung
Anamnese und Begleitung • Kooperation mit Einrichtungen des Gesundheitssystems • Therapeutische Maßnahmen zur personalen Stabilisierung Erstellung von Attesten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren • Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) – Kooperation mit Jugendämtern und Fachstellen  • Entwicklung von Standards und Schutzkonzepten zur Prävention grenzverletzenden Verhaltens • Beratung und Begleitung von Folteropfern und Opfern sexualisierter Gewalt • Angebote zur Konfliktberatung in Kooperation mit Fachdiensten • Aufbau und Entwicklung von Dolmetscher Pools, Sprach- und Kulturmittlern • Mobile Beratung in der Region (ländlicher Raum)
Bildung und
Integration
Prüfung und Anerkennung von (Aus)Bildungsabschlüssen im Herkunftsland (KMK) • Unterstützung und Vermittlung in Einrichtungen zum Spracherwerb • Aufsuchende Sozialarbeit in Flüchtlingsunterkünften • Kooperation mit Bildungseinrichtungen (KiTa, Schule etc.) • Entwicklung von Curricula zur gesellschaftlichen Integration • Interkulturelle Trainings-/Orientierungshilfen (Verwaltung, Gesundheitssystem, Bewerbungstraining etc.) • Unterstützung bei Praktika, Ausbildungsmaßnahmen, Arbeitsangeboten (Job-Center) • Gewinnung und Qualifizierung von Lotsen für Bildungs- und Arbeitsmarktintegration
Kommunikation und ÖffentlichkeitsarbeitAufbau und Förderung örtlich-regionaler Netzwerke in der Flüchtlingsarbeit • Kooperation mit Netzwerken der Zivilgesellschaft und deren Projekten • Informationsveranstaltungen und Bildung „Runder Tische“ mit Mandatsträger*innen, Vereinen, Kirchengemeinden, Kulturschaffenden, Medien-Vertreter*innen etc. • Fachgespräche und Konferenzen zur aktuellen Situation von Flucht, Migration, Asyl

Wie wird gefördert?

Die Projekte dürfen maximal über 12 Monate laufen. Sie werden je nach Bedarf (im Durchschnitt mit rund 30.000 EUR) unterstützt. Bevor Ihr Euch für die Fördermittel bewerbt, solltet Ihr jedoch prüfen, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Die einzelnen Finanzierungsmittel müssen dabei in einem Finanzplan aufgeführt werden. Auch Eigenmittel Eures Vereins müssen dabei in den Finanzierungsplan fließen. Insgesamt deckt die UNO-Flüchtlingshilfe maximal 49 % der Projektkosten ab. Die restlichen Projektkosten müssen über Eure finanziellen Mittel gedeckt werden. Solltet Ihr weniger Mittel als im Finanzplan ermittelt verbrauchen, müssen überzahlte UNO-Mittel zurückgezahlt werden. Zudem werden Konferenzen, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen mit einmalig 1.000 EUR unterstützt.

Wer kann Anträge stellen?

Ihr könnt einen Antrag stellen, wenn Ihr ein gemeinnütziger Verein seid und bereits in der Flüchtlingsarbeit Projekte organisiert und umgesetzt habt. Euer Projekt muss sich inhaltlich mit Themen der vier Kernbereiche befassen. Die UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt keine individuellen Hilfen für Einzelfälle. Auch Privatpersonen können keine Förderung beantragen.

Wie kann man einen Förder-Antrag stellen?

Anträge können noch bis zum 19.09.2024 gestellt werden. Der Antrag muss digital und postalisch eingereicht werden. Liegen zum Stichtag bis 17.00 Uhr nicht beide Ausfertigungen vor, wird Euer Antrag nicht bearbeitet. Für den Förderantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Je nach Antragsart das Projektantragsformular oder Veranstaltungsantragsformular. Die Finanzierung aller in diesen Formularen aufgeführten Komponenten muss sich auch im Finanzplan eindeutig widerspiegeln.
  • Das Finanzplanformular, in dem alle Projektausgaben mit präzisen Berechnungsgrundlagen und alle Einnahmen aufgeführt werden müssen. Außerdem muss aus dem Finanzplan eindeutig hervorgehen, welche Fördersumme Ihr beantragt.
  • Diverse, Euren Antrag ergänzende Anlagen. Erforderlich sind
    • Satzungletzter Jahres-/Tätigkeitsberichtaktueller Freistellungsbescheid des FinanzamtsKopie des Auszugs aus dem Vereinsregister/ HandelsregisterKooperationsvereinbarungen (nur bei Kooperationsprojekten)
    • Kopien bereits bewilligter Drittmittel

Den Antrag schickt Ihr als PDF-Datei an projektfoerderung@uno-fluechtlingshilfe.de und als Ausdruck an
UNO-Flüchtlingshilfe e. V. – Projektförderung, Graurheindorfer Str. 149a, 53117 Bonn

Weitere Informationen findet Ihr im Leitfaden zur Projektbeantragung der UNO-Flüchtlingshilfe.



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