E-Rechnung im Verein | WISO MeinVerein Blog
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  • 02. August. 2024
  • lvandenryt
  • 4

Zuletzt aktualisiert: 21.08.2024

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Wenn Euer Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, müsst Ihr Euch mit diesem Thema befassen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für solche Vereine verpflichtend. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für Euch zusammengestellt.

Solltet Ihr offene Fragen rund um das Thema E-Rechnungen für Vereine haben, schreibt uns diese gerne in die Kommentarbox unterhalb des Beitrags, wir beantworten diese so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen! ❤️


Das Thema E-Rechnungen ist sehr umfassend. Schaut Euch gerne die häufig gestellten Fragen an, um kurze und informative Antworten auf Eure Fragen zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis
Definition

Was ist eine E-Rechnung?

Mit einer E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und ebenfalls elektronisch weiterverarbeitet. Dadurch wird der gesamte Prozess, vom Erstellen der Rechnung bis zum Auslösen der Zahlung, vollständig digital abgewickelt.

Die E-Rechnung muss im elektronischen Rechnungsformat gemäß EU-Norm erstellt werden, typischerweise in einem strukturierten Datenformat wie XML. Dieses Format ermöglicht nicht nur den elektronischen Versand und Empfang der Rechnung, sondern auch ihre automatische Verarbeitung, ohne dass eine Umwandlung in ein anderes Format oder ein Ausdruck notwendig ist. Da elektronische Rechnungen nicht direkt lesbar sind, müssen die erhaltenen Daten in ein für Menschen verständliches Format konvertiert werden. Es gibt jedoch bereits hybride Systeme, bei denen der Datensatz der E-Rechnung beispielsweise in eine PDF-Datei eingebettet wird.

Info

Die E-Rechnung wird zur Pflicht, um Geschäftsprozesse durch Digitalisierung zu vereinfachen, Verwaltungskosten zu senken und dem Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen. Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr schon jetzt die Vereinsverwaltung digitalisieren und vereinfachen. Insbesondere im Bereich der Finanzverwaltung bietet unsere Software viele praktische Funktionen.

Bei diesen Formaten handelt es sich um keine E-Rechnung

Heutzutage werden häufig Rechnungen per E-Mail oder als PDF-Datei versandt. Diese gelten nicht als elektronische Rechnungsformate und werden zukünftig als „Sonstige Rechnungen“ eingestuft, da sie nicht den vorgeschriebenen EU-Standard erfüllen. Auch gescannte Papierrechnungen, die als PDF-Datei versandt werden, sind keine E-Rechnungen. Selbst wenn die Rechnung, etwa als digitales Foto, eine elektronische Weitverarbeitung ermöglichen sollte, liegen die Informationen hierzu nicht nach dem EU-Standard strukturiert vor und müssen über ein eigenes System übernommen werden.

E-Rechnungsverordnung

E-Rechnung: Gesetzliche Grundlagen

Bereits seit 2020 sind Unternehmen laut E-Rechnungsgesetz verpflichtet, für Bundesbehörden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, das am 22. März 2024 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird die E-Rechnung auch im B2B-Bereich (Business-to-Business) Pflicht. Das Wachstumschancengesetz regelt im Artikel 23 sämtliche Neuerungen von § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), insbesondere hinsichtlich des elektronischen Rechnungsformats. Ab dem 1. Januar 2025 treten dann die neuen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmer in Kraft.

Um den Übergang zu erleichtern, wurden auch Übergangsfristen festgelegt:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 können weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen als PDF-Datei verwendet werden. Allerdings muss der Empfänger der Zusendung als Papierrechnung oder PDF-Datei ausdrücklich zustimmen, ansonsten ist dies nicht erlaubt.
  • Ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt.
  • Ab 2028 wird das elektronische Rechnungsformat schließlich verpflichtend.
Wichtig

Die genannten Übergangsfristen gelten nur für den Versand von E-Rechnungen. Beim Empfang gibt es keine Übergangszeit: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Verpflichtung zu E-Rechnungen

Für wen ist die E-Rechnung Pflicht?

Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht, wenn ein Unternehmer in Deutschland eine Leistung für einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person erbringt. Für Euren Verein gilt daher: Nur wenn Ihr im ideellen Bereich handelt, gilt Euer Verein nicht als Unternehmen. Jeder Verein, der Einnahmen und Ausgaben verwaltet ist in vier Steuerbereiche aufgeteilt. Wie sich diese vier Steuerbereiche für Vereine genau definieren, haben wir in unserem Blogbeitrag zum Thema Steuerbereiche erklärt.

Ausnahmeregelungen

Es gibt mehrere Ausnahmeregelungen, die weiterhin alternative Rechnungsformen zulassen. In den folgenden Fällen sind elektronische Rechnungsformate nicht vorgeschrieben:

  • Umsätze, die nach den Nummern 8 bis 29 des § 4 UStG steuerfrei sind. Dies betrifft fast alle wichtigen Steuerbefreiungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen, da die übrigen Befreiungen nach § 4 UStG hier nicht relevant sind.
  • Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,00 € nicht übersteigt (§ 33 UStDV). Hier gilt aber nur der Gesamtrechnungsbetrag. Werden beispielsweise Teilleistungen (unter 250,00 €) abgerechnet, muss für sie auch eine E-Rechnung erstellt werden, wenn die Gesamtsumme über 250,00 € liegt.
  • Rechnungen bei denen der Rechnungsersteller oder -empfänger im Ausland ansässig ist.
  • Rechnungen, die an Privatpersonen ausgestellt werden.
Wichtig

Besteht die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung, erfüllt nur die das elektronische Rechnungsformat die Anforderungen nach §§ 14 und 14a UStG. Erstellt Ihr eine andere Rechnung, habt Ihr keine Möglichkeit, den Vorsteuerabzug zu nutzen.

Pflicht zur E-Rechnung im Verein

Wie bereits erwähnt, muss Euer Verein ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu verarbeiten, sofern der Verein als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt. Falls eine Rechnung sowohl Umsätze aus dem ideellen als auch aus dem unternehmerischen Bereich umfasst, ist es erforderlich, eine E-Rechnung auszustellen, wenn Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich abgerechnet werden.

Diese Pflicht zu elektronischen Rechnungen gilt auch für Vereine, die unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fallen, was bedeutet, dass die E-Rechnungspflicht auch dann besteht, wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Eine noch offene Frage betrifft den Umgang mit Barverkäufen, da diese oft außerhalb der standardisierten Rechnungsprozesse ablaufen. Es ist zu erwarten, dass in naher Zukunft gesetzliche Regelungen getroffen werden, die klarstellen, wie Barverkäufe im Kontext der elektronischen Rechnungsverarbeitung zu handhaben sind.

Erstellung von E-Rechnungen

E-Rechnungen erstellen: So geht’s

Zur Erstellung von elektronischen Rechnungsformaten stehen verschiedene Systeme zur Verfügung, die alle denselben Code erzeugen, in dem die Rechnungsdaten enthalten sind. Diese elektronischen Rechnungsformate basieren auf einem standardisierten, maschinenlesbaren Format (meist XML), das den EU-Vorgaben entspricht. Im Folgenden stellen wir Euch die zwei gängigsten Formate vor.

XRechnung

Dieser Standard folgt der europäischen Norm EN-16931 für elektronische Rechnungen und nutzt ausschließlich das strukturierte XML-Format für den Austausch von Rechnungsdaten. Es gibt kein visuelles Belegbild mehr, das der Empfänger einsehen kann. Für die Verarbeitung von XRechnungen ist spezielle Software erforderlich. Seit November 2020 sind XRechnungen an öffentlichen Stellen wie Bund, Länder und Kommunen ab einem festgelegten Betrag verpflichtend. Auch führende Unternehmen, wie die Deutsche Bahn, haben bereits auf dieses Format umgestellt. XRechnung wurde entwickelt, um die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an die elektronische Rechnungsstellung einheitlich umzusetzen.

ZUGFeRD

Dieses branchenübergreifende Format wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format in einem PDF-Dokument integriert. Eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format kombiniert die Vorteile von PDF-Dokumenten mit den strukturierten Daten eines XML-Formats. Zum einen behält man das gewohnte Belegbild in der ZUGFeRD-PDF, das für Sichtprüfungen nützlich ist, falls der Empfänger noch keine elektronischen Rechnungsformate verarbeiten kann oder als Privatperson dies nicht durchführen muss. Zum anderen erlaubt der eingebettete Datensatz trotzdem eine maschinelle Verarbeitung der Rechnung.

Info

Der Begriff „ZUGFeRD“ ist kein Schreibfehler, sondern eine Abkürzung für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.

Das gehört in eine E-Rechnung

Der Inhalt einer E-Rechnung

Neben den Pflichtangaben für eine Rechnung nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden für das elektronische Rechnungsformat einige zusätzliche Angaben benötigt, die davon abhängig sind, mit welchem System Ihr eine E-Rechnung erstellt. Auf jeden Fall werden neben den bereits bekannten Pflichtangaben zusätzlich benötigt:

  • Bankverbindung (komplett mit IBAN und BIC)
  • Zahlungsbedingungen
  • E-Mail-Adresse
  • Bestellnummer

Bei der Erstellung einer E-Rechnung für öffentliche Behörden müsst Ihr die aktuellen Vorgaben der E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes einhalten. Diese Anforderungen basieren auf der europäischen Norm oder dem Standard XRechnung. Zusätzlich können der Bund und die Länder spezifische Regelungen und Anforderungen vorgeben. Was Ihr außerdem bei dem Kontakt mit Behörden beachten solltet, haben wir in unserem Blogbeitrag zum Thema Behördenkorrespondenz erklärt.

E-Rechnungen verwalten

Verarbeitung von E-Rechnungen

Die elektronische Rechnungsverarbeitung ist entscheidend für die Verwendung von E-Rechnungen. Um dies zu gewährleisten, ist es wichtig, eine geeignete Software zu wählen, die den digitalen Rechnungsversand und -empfang zuverlässig sicherstellt. Einige Anbieter, wie beispielsweise Basware, haben sich bereits früh auf digitale Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) spezialisiert. Für Euren Verein solltet Ihr eine Vereinsverwaltungssoftware verwenden, die nicht nur generell die Rechnungsverarbeitung erleichtert, sondern bald auch die Möglichkeit bietet, E-Rechnungen zu bearbeiten.

TIPP

Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr individualisierte Rechnungen digital für Euren Verein erstellen und diese direkt versenden. Zum 1. Januar 2025 werdet Ihr daher E-Rechnungen mit unserer Vereinssoftware empfangen und verarbeiten können.

E-Rechnungen versenden

Der Versand bzw. die Übermittlung von E-Rechnungen hängt vom verwendeten Format ab. Beim elektronischen Rechnungsversand im XRechnungs-Format sind andere Übertragungswege erforderlich als bei einer ZUGFeRD-Datei. Daher ist es wichtig, dass Ihr Euch mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Formats vertraut macht, um einen reibungslosen Versand sicherzustellen.

XRechnungen versenden: Aufgrund der Struktur einer XRechnung, kann die Datei nicht einfach als Anhang in einer E-Mail versendet werden. Stattdessen solltet Ihr spezielle Systeme verwenden, die für den sicheren Austausch von Rechnungsdaten entwickelt wurden. Viele Unternehmen und Behörden, wie etwa die Bundesverwaltung, bieten eigene Rechnungsportale an, über die XRechnungen hochgeladen und mit Peppol versendet werden können. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es ebenfalls, die Rechnung direkt aus dem System heraus zu verschicken und dabei die erforderlichen Format- und Übermittlungsanforderungen zu erfüllen. Ab dem 1.1.2025 wird WISO MeinVerein Web auch die Formatvorgaben für XRechnungen erfüllen und und Eurem Verein damit einen reibungslosen Einstieg in den elektronischen Rechnungsverkehr ermöglichen.

ZUGFeRD-Rechnungen versenden: Der Rechnungsversand von ZUGFeRD-Dateien ist im Vergleich zu XRechnungen unkomplizierter. Da es sich bei der ZUGFeRD-Datei um ein PDF-Dokument handelt, kann der Rechnungsversand per E-Mail erfolgen. Allerdings beschränkt sich der Übertragungsweg nicht auf die Übermittlung per E-Mail, sondern kann auf beliebigen Weg zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger ausgetauscht werden. Die ZUGFeRD-Rechnungen per PDF zu verschicken, ist allerdings der einfachste Weg.

E-Rechnungen empfangen

Auch wenn Ihr in Eurem Verein nur selten E-Rechnungen erstellen müsst, seid Ihr verpflichtet, eingehende E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Hierfür müsst Ihr sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Umwandlung von digitalen Rechnungen in ein lesbares Format gegeben sind. Die eingehenden Rechnungen müssen jedoch noch nicht vollständig digital weiterverarbeitet werden. Sie können weiterhin wie gewohnt bearbeitet werden, solange sie gemäß den gesetzlichen Anforderungen archiviert werden. Es ist wichtig, dass die Archivierung so erfolgt, dass eine zukünftige digitale Verarbeitung jederzeit möglich ist.

Info

Auch E-Rechnungen enthalten persönliche Daten, daher muss der Verein sicherstellen, dass diese sicher gespeichert und verarbeitet werden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Mit unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web stellt Ihr sicher, dass Eure Vereinsdaten stets DSGVO-konform verarbeitet werden.

E-Rechnungen archivieren

E-Rechnungen sind im Ursprungsformat elektronisch aufzubewahren. Eine Archivierung in Form von Ausdrucken ist nicht erlaubt. Wenn Ihr eine E-Rechnung per E-Mail erhaltet, müsst Ihr auch die E-Mail archivieren, sofern sie umsatzsteuerrelevante Angaben enthält.

Stellt sicher, dass Ihr die E-Rechnungen so archiviert, dass sie nicht verändert werden können. Das kann entweder durch entsprechende Soft- oder Hardware sichergestellt werden oder durch organisatorische Maßnahmen. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) macht dazu keine verpflichtenden Vorgaben. Die GoBD-konforme Archivierung wird durch die Nutzung unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web gewährleistet.

Gemäß den GoBD-Anforderungen muss ein elektronisches Rechnungsformat nicht nur maschinenlesbar sein, sondern auch für Menschen, wie beispielsweise Betriebsprüfer, einsehbar. Daher müsst Ihr einen Viewer installieren, der jederzeit für das Auslesen der maschinellen Daten und die visuelle Einsicht in die Rechnung zur Verfügung steht. Die archivierten Daten müssen jederzeit für einen Prüfer zugänglich sein.

Fazit

Fazit

Ab 01.01.2025 wird die E-Rechnung bei Geschäften zwischen zwei im Inland tätigen Unternehmen zur Pflicht. Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, deren Daten normiert sind. Dies vereinfacht die Abrechnungskommunikation der beteiligten Unternehmen und ermöglicht, den gesamten Prozess bis zur Bezahlung ohne Datenkonvertierung durchzuführen. Bei kleineren Vereinen wird es nur selten dazu kommen, dass sie elektronische Rechnungsformate erstellen müssen. Allerdings muss ab 2025 jeder Verein in der Lage sein, die E-Rechnungen zu empfangen, zu prüfen und zu archivieren.

Für viele Vereine sind E-Rechnungen ein unbekanntes Themengebiet und es ergeben sich zahlreiche Fragen. Wenn Ihr offene Fragen zum Thema E-Rechnungen habt, stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung. Nutzt am besten die Kommentarbox unter dem Beitrag, um Eure Fragen zu stellen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die im digitalen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird.

Wobei handelt es sich um keine E-Rechnung?

Keine E-Rechnung liegt vor, wenn die Rechnung nur als PDF-Datei oder in einem anderen nicht strukturierten Format vorliegt, da E-Rechnungen in einem maschinenlesbaren und standardisierten Format erstellt werden müssen.

Wann sind E-Rechnungen Pflicht?

Die E-Rechnung ist ab 01.01.2025 für Geschäfte zwischen Unternehmen mit Sitz innerhalb Deutschlands Pflicht. Es gelten folgende Übergangsregeln:

  • ab 1.1.2025: Empfang von E-Rechnungen wird zur Pflicht – keine Übergangsregeln
  • bis 31.12.2026: Es dürfen nur noch bis dahin getätigte Umsätze über andere Rechnungen abgerechnet werden
  • bis 31.12.2027: Kleinunternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 € dürfen noch bis dahin getätigte Umsätze über andere Rechnungen abrechnen

Wer ist von der E-Rechnung befreit?

Jeder Unternehmer, der Geschäfte mit anderen Unternehmern im Inland durchführt, ist zur E-Rechnung verpflichtet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind

  • Umsätze, die nach den Nummern 8 bis 29 des 4 UStG steuerfrei sind.
  • Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,00 € nicht übersteigt ( 33 UStDV).
  • Rechnungen bei denen der Rechnungsersteller oder -empfänger im Ausland ansässig ist.
  • Rechnungen an Privatpersonen.

Wer muss eine E-Rechnung ausstellen?

Jeder Unternehmer, der Geschäfte mit anderen Unternehmern im Inland abwickelt, ist verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Diese Regelung tritt ab dem 1.1.2025 in Kraft.

Für Vereine gilt diese Regelung ebenfalls, sofern sie im wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Wenn Euer Verein nur im ideellen Bereich aktiv ist, besteht keine Verpflichtung zur Verarbeitung von E-Rechnungen.

Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt, um eine E-Rechnung zu empfangen?

Um E-Rechnungen zu empfangen, wird eine geeignete Software benötigt, welche die jeweiligen E-Rechnungsformate (wie XRechnung oder ZUGFeRD) verarbeiten kann. Zum 1. Januar 2025 werdet Ihr daher E-Rechnungen mit WISO MeinVerein Web empfangen und verarbeiten können.

Müssen E-Rechnungen archiviert werden?

Ja, E-Rechnungen müssen archiviert werden. Sie sind dabei in ihrem ursprünglichen Format aufzubewahren, um den gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen. Mit der Nutzung unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web erfüllt Ihr bereits jetzt die gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung nach GoBD-Vorgaben.

Was ist eine XRechnung?

Eine XRechnung ist ein standardisiertes XML-Format für elektronische Rechnungen, das seit November 2020 für Rechnungen an öffentliche Stellen verpflichtend ist. Sie nutzt keinen visuellen Beleg und erfordert spezielle Software zur Verarbeitung.

Wer muss eine XRechnung erstellen?

Die XRechnung ist grundsätzlich nur im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben. Eine Pflicht dieses Format zu verwenden, besteht deshalb für Vereine so gut wie nie. XRechnung kann aber auch als Format zur Erstellung von E-Rechnungen genutzt werden.

Wofür steht die Bezeichnung XRechnung?

XRechnung bezeichnet einen Standard für elektronische Rechnungen, der auf einer europäischen Norm basiert. Diese Art von E-Rechnung verwendet ein spezielles XML-Format, um Rechnungsdaten sicher auszutauschen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und E-Rechnung?

XRechnung ist ein spezifisches Format für E-Rechnungen, das ausschließlich XML-Daten enthält. E-Rechnung hingegen ist ein allgemeiner Begriff für elektronische Rechnungen, die in verschiedenen Formaten, einschließlich XRechnung und ZUGFeRD, vorliegen können.

Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?

Eine ZUGFeRD-Rechnung kombiniert strukturierte XML-Daten mit einem PDF-Dokument. Dadurch erhält man sowohl ein sichtbares Belegbild zur manuellen Prüfung als auch maschinenlesbare Daten für automatische Verarbeitung.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD-Rechnung?

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung. ZUGFeRD kombiniert ein PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Daten, wodurch die Rechnung sowohl visuell lesbar als auch maschinell verarbeitbar ist.

Welche Formate zur Erstellung einer E-Rechnung gibt es?

Es gibt mehrere Formate und Tools für die Erstellung von E-Rechnungen, wobei ZUGFeRD und XRechnung die häufigsten und am meisten verwendeten sind.

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    • Christian Gundert
    • 4
    • 21:09 Uhr am 04. September. 2024

    Hallo Zusammen, vielen Dank für die Informationen. Seitens einzelner Kommunen (Hessen) werden wir bereits jetzt aufgefordert elektronische Rechnungen (ZUGFeRD) zu versenden. Rechnungen anderer Formate werden seit April 2024 nicht mehr angenommen. ...

    Hallo Zusammen,
    vielen Dank für die Informationen.

    Seitens einzelner Kommunen (Hessen) werden wir bereits jetzt aufgefordert elektronische Rechnungen (ZUGFeRD) zu versenden. Rechnungen anderer Formate werden seit April 2024 nicht mehr angenommen. Können Sie abschätzen, wann über WISO die Möglichkeit besteht elektronische Rechnungen nach dem o.g. Format zu erstellen und versenden zu können. Die rechtlichen Bestimmungen zum ZUGFeRD Format bestehen mE bereits seit 10 Jahren.
    Wäre schön, wenn ihr uns zeitnah eine Rückmeldung geben könnt, da wir uns andernfalls eine Alternative überlegen müssen.

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Gundert

    • lvandenryt
    • 12:37 Uhr am 11. September. 2024

    Hallo Christian,

    vielen Dank für deinen Kommentar.

    Wie bereits im Text erwähnt, sind seit 2020 Lieferanten und Dienstleister verpflichtet, Rechnungen an Bundesbehörden ab einem Betrag von 1000 Euro ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Die kürzlich eingeführte E-Rechnungspflicht weitet sich nun auch auf Vereine aus, die im wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Daher war diese Funktion bisher noch nicht in unserer Software integriert. Bisher gab es seitens unserer Kunden auch keine Nachfrage nach der behördlichen Übermittlung von E-Rechnungen.

    Leider können wir dir kein konkretes Datum nennen, aber natürlich haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Funktion schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Wir nutzen die verbleibende Zeit bis zum Jahresende intensiv, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung reibungslos funktioniert. Unsere Kunden werden umgehend informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.

    Viele Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

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    • Mike Mielke
    • 4
    • 12:37 Uhr am 16. August. 2024

    Vielen Dank für den sehr hilfreichen Blogartikel. Ich habe viele gute Infos erhalten. Allerdings bleibt der Artikel in eingen Bereichen für mich als Nutzer von WISO MeinVereinWeb sehr unkonkret. Ich muss mich auch irgendwie vorbereiten, um hier ab ...

    Vielen Dank für den sehr hilfreichen Blogartikel. Ich habe viele gute Infos erhalten. Allerdings bleibt der Artikel in eingen Bereichen für mich als Nutzer von WISO MeinVereinWeb sehr unkonkret. Ich muss mich auch irgendwie vorbereiten, um hier ab 1.1.2025 startklar sein zu können. Wie wird das in MVW denn reaisiert? Bisher entsteht eine PDF, die per E-Mail versendet wird. Einen Rechnungsempfang kann ich gar nicht organisieren. Wäre super, wenn es da in Kürze eine Art Anleitung (z.B. als Yotube Video) geben würde, wie das Thema dann in MVW umgesetzt wird. Insbesondere wäre interessant, ob die Lesbarkeit durch Menschen mittels eines Viewers dann auch schon funktioniert und ob die Belegbuchung dann auch gleich reibungslos integriert ist.

    • lvandenryt
    • 13:58 Uhr am 16. August. 2024

    Hallo Mike,

    vielen Dank für deinen Kommentar und das hilfreiche Feedback zu unserem Blogbeitrag. Der Artikel zielt bewusst darauf ab, Vereine über das Thema E-Rechnungen zu informieren, anstatt sich auf die technische Umsetzung in der Anwendung zu konzentrieren. Wir sind überzeugt, dass viele Vereine, die wirtschaftlich tätig sind, bislang noch nicht von der E-Rechnungspflicht gehört haben.

    Wie im Blogartikel erwähnt, wurde das Gesetz erst im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet. Da das Thema in der Umsetzung sehr umfangreich ist, ist dies nicht innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Daher ist die Funktion für die Verarbeitung von E-Rechnungen aktuell noch nicht in unserer Software verfügbar. Wir nutzen die verbleibende Zeit bis zum Jahresende intensiv, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung reibungslos funktioniert. Unsere Kunden müssen sich daher keine Sorgen machen.

    Sobald die Umsetzung abgeschlossen ist, werden wir unseren Nutzern selbstverständlich Videos und Anleitungen zur Verfügung stellen.

    Viele Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

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