Zuletzt aktualisiert: 22.03.2025
Wenn beispielsweise Mitglieder für den Verein unterwegs sind, entstehen Fahrtkosten, die der Verein erstattet. Allerdings muss ein gemeinnütziger Verein darauf achten, dass die Erstattungen auch dem richtigen Bereich zugeordnet und in der Buchhaltung richtig erfasst werden. In diesem Beitrag befassen wir uns deshalb mit den Grundlagen der Fahrtkostenerstattung sowie dem Auslagenersatz. Wir erklären Euch, welche Punkte es bei der Erstattung an Mitglieder, Mitarbeiter und Dritte des Vereins zu berücksichtigen gilt. Viel Spaß beim Lesen!
Solltet Ihr offene Fragen rund um das Thema Auslagenersatz oder Fahrtkostenpauschale haben, schreibt uns diese gerne in die Kommentarbox unterhalb des Beitrags, wir beantworten diese so schnell wie möglich! ❤️
Das Wichtigste in Kürze
- Der Auslagenersatz deckt tatsächlich entstandene Kosten wie Fahrt- und Übernachtungskosten, die mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden müssen. Voraussetzung ist, dass die bezahlte Leistung oder Ware im Auftrag des Vereins erfolgt ist.
- Eine Aufwandsentschädigung hingegen ist eine Pauschale, die der Verein für den Zeitaufwand und die Arbeit von Personen wie Trainern oder Übungsleitern zahlt.
- Fahrtkosten können entweder durch Vorlage von Belegen oder pauschal mit 0,30 € pro Kilometer erstattet werden, wenn die Fahrten im Auftrag des Vereins erfolgen.
- Der Verein muss stets ordnungsgemäße Belege vorlegen, um die Buchhaltung korrekt zu führen und die Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren.
Was ist der Auslagenersatz?
Beim Auslagenersatz handelt es sich immer um real entstandene Kosten, also tatsächliche Kosten, für die die entsprechenden Belege vorgelegt werden. Das können beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten, Büromaterial oder Ausgaben für Sportkleidung sein. Grundsätzlich hat jeder, der Kosten für den Verein vorfinanziert, Anspruch auf Ersatz, wenn die Ausgaben mit Belegen bewiesen werden können. Hierfür muss es keine gesonderte Satzungsregelung geben. Eine Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus § 670 BGB.
Der Erstattungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die bezahlte Leistung oder Ware im Auftrag des Vereins erfolgte. Dabei muss der Auftrag nicht schriftlich erteilt werden.
Der Auslagenersatz muss in der Begrifflichkeit zudem von den Aufwandentschädigungen differenziert werden. Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um eine Pauschale, die der Verein für eine Arbeitsleistung und den damit verbundenen Zeitaufwand gewährt. Häufig wird eine Aufwandsentschädigung an Trainer, Betreuer, den Kassenwart oder den Zuständigen für die Reinigung des Vereinsheims gezahlt. Eine Aufwandsentschädigung können beispielsweise die Ehremamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale sein.
Der Vorstand eines Vereins ist von einer Vergütung für seine Tätigkeiten ausgeschlossen – es sei denn, die Satzung beinhaltet dies ausdrücklich. Anders verhält sich das mit dem Auslagenersatz, da dieser nicht in Verbindung mit seiner aufgewendeten Zeit und seinem Einsatz steht. Das bedeutet, dass auch der Vorstand Eures Vereins Auslagenersatz in Anspruch nehmen kann. Er muss dazu jedoch nachweisen, dass die Aufwendungen in der getätigten Form für den Verein notwendig waren und den finanziellen Rahmen nicht sprengen. Die entstandenen Kosten müssen dann, wie bei den anderen Vereinsmitgliedern auch, durch entsprechende Belege und Quittungen nachgewiesen werden.
Fahrtkosten erstatten im Verein
In jedem Verein entstehen Fahrtkosten. Eure aktiven Vereinsmitglieder fahren zu auswärtigen Veranstaltungen oder Verbandstagungen und -lehrgängen. Eltern fahren die Kinder zu Auswärtsspielen. Vorstandsmitglieder müssen an auswärtigen Tagungen oder Lehrgängen teilnehmen. Natürlich könnt ihr nicht erwarten, dass diese Fahrten von den Fahrern aus eigener Tasche bezahlt werden. Darum stellt sich die Frage, wie diese Fahrtkosten zu behandeln sind.
Für Fahrten, die auf Veranlassung des Vereins durchgeführt werden, könnt Ihr die Kosten entweder gegen Vorlage der Belege (Fahrkarte, Taxiquittung usw.) oder 0,30 € pro zurückgelegten Kilometer erstatten.
Grundlagen jeder Erstattung
Auch Euer Verein ist zu einer ordnungsgemäßen Buchhaltung verpflichtet. Es spielt hier keine Rolle, ob die Einnahme-Überschussrechnung ausreicht oder Euer Verein bereits bilanzieren muss. Einer der zentralen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“. Darum solltet Ihr immer darauf achten, dass beim Auslagenersetz auch ein entsprechender Beleg vorgelegt wird. Als Belege zählen unter anderem Quittungen, Fahrscheine oder Rechnungen.
Auch in unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web müsst Ihr jeder Buchung den entsprechenden Beleg zuordnen. So gewährleisten wir für Euren Verein, dass Ihr die Buchhaltung ordnungsgemäß führt und bestmöglich für Euren Steuerberater vorbereiten könnt. Wie Ihr in WISO MeinVerein Web Belege zuordnet, erklären wir Euch im Tutorial: Belege zuordnen in WISO MeinVerein Web.
Mitgliedern die Fahrtkosten erstatten
Grundsätzlich gilt, dass Vereinsmitglieder keine finanziellen Vorteile aus Ihrer Mitgliedschaft ziehen dürfen. Jedoch sollen den Mitgliedern durch die Mitgliedschaft auch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Neben dem Auslagenersatz können Vereinsmitgliedern auch die Kosten für längerfristige Einsätze im Auftrage des Vereins erstattet werden. Die Unterbringungskosten werden dabei nach vorgelegten Belegen abgerechnet.
Fährt ein Mitglied im Auftrag Eures Vereins mit seinem Pkw, hat er Anspruch auf 0,30 € pro gefahrenen Kilometer. Diese Fahrtkostenerstattung steht auch Vorstandsmitgliedern zu, ohne dass hierfür eine gesonderte Satzungsregelung notwendig wäre.
Für längerfristige Reiseeinsätze im Auftrag des Vereins kann dem Mitglied für Verpflegungsmehraufwendungen pro Tag erstattet werden:
Einsätze unter 8 Stunden | 0,00 € |
Einsätze ab 8 Stunden bis unter 24 Stunden | 14,00 € |
An- und Abreisetage | 14,00 € |
Aufenthalt ab 24 Stunden | 28,00 € |
Zahlt das Mitglied die Kosten für Frühstück, Mittag- oder Abendessen nicht selbst (z.B. weil die abgerechnete Übernachtung „mit Frühtstück“ oder „mit Halbpension“ abgerechnet wurde), werden immer (Auch bei Einsätzen untere 24 Stunden) pro Mahlzeit folgende Prozentsätze auf Grundlage der Pauschale für 24 Stunden abgezogen
Mahlzeit | Prozentsatz | Entspricht 2024 |
---|---|---|
Frühstück | 20 % | 5,60 € |
Mittagessen | 40 % | 11,20 € |
Abendessen | 40 % | 11,20 € |
Erstattungen an Mitarbeiter
Werden Mitarbeiter von Eurem Verein beschäftigt, gelten hier dieselben Bestimmungen wie bei jedem anderen Arbeitgeber. Entstehende Kosten, die im Kontext der Tätigkeit entstehen, werden gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet.
Für Fahrten, die auf Veranlassung des Vereins durchgeführt werden, könnt Ihr die Kosten entweder gegen Vorlage der Belege (Fahrkarte, Taxiquittung usw.) oder 0,30 € pro zurückgelegten Kilometer erstatten (Gilt aber für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte – siehe nächster Absatz). Fahrten für den Verein mit einem Privatfahrzeug sollten aber schon aus versicherungsrechtlichen Gründen vermieden werden.
Bei den Fahrten zur Arbeit können nach § 9 Abs. 4 EstG (Einkommensteuergesetz) vom Arbeitnehmer für jeden Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € für jeden weiteren Kilometer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Achtung: Es gelten „Entfernungskilometer“ – also nicht die gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Es wird faktisch nur eine Strecke angerechnet.
Erstattungen an Dritte
In vielen Vereinen kommt es vor, dass Eltern, Verwandte, Bekannte oder Freunde die Kinder und Jugendlichen zu Auswärtsspielen fahren. Auch in anderen Fällen sind Nichtmitglieder für Euren Verein unterwegs.
Wenn sie hierzu vom Verein aufgefordert wurden, haben sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer. Bei längerem Aufenthalt kommt eventuell noch die Erstattung der Verpflegungspauschalen infrage (siehe Tabelle im Abschnitt „Reisekostenerstattung für Mitglieder“).
Allerdings kann eine Erstattung nur erfolgen, wenn hierüber eine Vereinbarung getroffen wird. Grundsätzlich gilt der „Bringdienst“ durch Eltern oder andere Angehörige als „Gefälligkeit“, was im Übrigen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen hat (siehe hierzu auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2015 – Aktenzeichen III ZR 346/14).
Fazit
Jedes Vereinsmitglied hat Anspruch auf Ersatz von real entstandenen Ausgaben für Waren oder Leistungen, die für den Verein vorgelegt wurden. Voraussetzung ist, dass die Leistung oder Ware im Auftrag und mit Zustimmung des Vereins gekauft wurde. Für Fahrten, die im Auftrag des Vereins durchgeführt werden, kann ein „Kilometergeld“ von 0,30 € / km gezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrtkosten im Verein
Was genau hat es mit der neuen Onlinelösung auf sich?
Warum eine Cloud-Software?
Unsere neue Cloudlösung, die als „Software as a Service“ fungiert, besitzt aufgrund ihrer technischer Beschaffenheit zahlreiche Vorteile, die eine klassische Desktopanwendung wie WISO MeinVerein Desktop nicht bieten kann:
- Die Onlinelösung WISO MeinVerein Web benötigt keinen Download und keine Installation. Die Cloud-Software läuft auf unseren firmeneigenen Servern in Deutschland und ist somit immer auf dem aktuellsten Stand.
- Unsere cloudbasierte Vereinssoftware läuft in jedem modernen Browser (z.B.: Firefox, Chrome, etc.) und ist auf jedem gängigen Betriebssystem nutzbar.
- Mit der neuen Online-Vereinssoftware wird kollaboratives Arbeiten möglich. Als Verwalter und Mitglied nutzt Ihr die verschiedensten Funktionsbereiche der Anwendung, um Euch gegenseitig bei der Verwaltung eurer Vereinsangelegenheiten zu unterstützen. Dabei könnt Ihr mit mehreren Nutzern auf denselben Datenstand zugreifen. Als Verwalter bestimmt Ihr selbstverständlich, welcher eurer Mitglieder Zugriff auf die Anwendung erhalten.
- Wir stellen Euch mit unserer Cloud-Software zusätzlich eine kostenlose Mobile App bereit, mit der Ihr über eurer Smartphone oder Tablet auf bestimmte Funktionsbereiche der Anwendung zugreifen könnt.
Was kann die neue Onlinelösung?
Die Onlinelösung ist KEINE 1 zu 1 Kopie eurer Softwarelösung WISO MeinVerein Desktop, trotzdem beinhaltet sie einen Großteil der Funktionen, die Ihr aus der Desktopanwendung gewohnt seid. Ein wesentlicher Vorteil der Onlinelösung ist, dass sie hilfreiche neue Funktionalitäten wie beispielsweise den SKR49, einen Chatbereich oder das Ausweisen von Mehrwertsteuer besitzt und zukünftig funktional immer weiter ausgebaut wird.
Hier unsere funktionellen Highlights, die jeden Verein glücklich machen:
Die neue Onlinelösung …
… hat ein flexibles Beitragsmanagement und ermöglicht den Beitragseinzug per Lastschrift.
… gibt Euch Möglichkeiten, Eure Mitglieder in viele Arbeitsprozesse mit einzubeziehen.
… bietet Euch eine umfassende Verwaltung Eurer Stamm- und Kontaktdaten.
… ermöglicht Euch ein flexibles Erstellen von unterschiedlichsten Listen.
… besitzt umfangreiche Features zur Verwaltung Eurer Vereinsfinanzen.
… bietet ein ausführliches Kalender- und Terminmanagement.
… verfügt über einen Vereins-Chat für alle Mitglieder.
… besitzt eine kostenlose Mobile App.
Sicherlich stellen die hier aufgeführten funktionellen Highlights nur einen Bruchteil des Funktionsumfangs unserer Cloud-Software dar, deshalb raten wir Euch, unsere Anwendung kostenlos und unverbindlich für 14 Tage zu testen.
Wie sieht es mit der Sicherheit unser Daten aus?
Wir setzen auf maximale Sicherheit, um eure Daten in unserer Cloud zu schützen!
Unsere Webanwendung läuft auf unseren eigenen mehrfach geschützten Servern am Hauptsitz der Buhl Data Service GmbH in Deutschland. Unser Rechenzentrum unterliegt dabei hohen Sicherheitsanforderungen und verwendet zudem aktuelle Verschlüsselungstechniken für den Datenverkehr. Mit der Registrierung bei unserer Onlinelösung WISO MeinVerein geht Ihr mit uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO ein. Dieser vereinbart die recht- und ordnungsgemäße Verarbeitung Eurer Daten. Der AVV wird gut sichtbar beim Anlegen eures Online-Vereins abgeschlossen.

WISO MeinVerein Web kostenlos testen
Noch kein WISO MeinVerein Web Kunde? Dann testet unsere Vereinssoftware jetzt 14 Tage kostenlos und überzeugt Euch selbst. Rechnet Fahrtkosten ab und behaltet Eure Vereinsfinanzen immer im Blick.
War der Beitrag hilfreich für Dich?
Vielen Dank für Deine Stimme!
Wenn Du magst, hinterlasse uns gerne noch einen Kommentar.
Gibt es eine Vorlage bzw. Vorgaben, welche Informationen auf einem Beleg notwendig sind, wenn ein Mitglied Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt beantragt? Ist dafür eine Originalunterschrift notwendig? Ich möchte die Belege für die Fahrtkosten mit ... Weiterlesen
Gibt es eine Vorlage bzw. Vorgaben, welche Informationen auf einem Beleg notwendig sind, wenn ein Mitglied Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt beantragt? Ist dafür eine Originalunterschrift notwendig? Ich möchte die Belege für die Fahrtkosten mit möglichst wenig Aufwand in WISO Mein Verein ablegen.
Weniger lesen
Hallo WISO Team, ich hoffe ich habe die Frage nicht überlesen. Wie wird im Rahmen des Auslagenersatzes mit einem Deutschland-Ticket umgegangen, wenn dieses teilweise für Fahrten für den Verein eingesetzt wird? Bisher habe ich dazu unterschiedliche ... Weiterlesen
Hallo WISO Team,
ich hoffe ich habe die Frage nicht überlesen. Wie wird im Rahmen des Auslagenersatzes mit einem Deutschland-Ticket umgegangen, wenn dieses teilweise für Fahrten für den Verein eingesetzt wird?
Bisher habe ich dazu unterschiedliche Informationen gefunden.
Danke für Ihre Antwort
Weniger lesen
Ich bin aus einen Verein ausgetreten bzw. habe gekündigt. Habe aber in diesem Jahr einiges an Auslagen von meinen privaten Konto bezahlt. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen. In welchem Zeitraum der Verein mir meine private Auslagen zurück überwiesen ... Weiterlesen
Ich bin aus einen Verein ausgetreten bzw. habe gekündigt. Habe aber in diesem Jahr einiges an Auslagen von meinen privaten Konto bezahlt. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen. In welchem Zeitraum der Verein mir meine private Auslagen zurück überwiesen haben sollte.
Eine Auflistung liegt dem Verein schon vor.Vielen Dank schon mal für eure Hilfe bzw. Auskünfte
Weniger lesen
Moin Moin, zunächst einmal Danke für die tolle und verständliche Information. Für mich stellt sich noch die Frage ob und wie der Verein die so entstandenen Kosten wiederum geltend machen kann? Viele Mitglieder bezahlen zum Beispiel Fahrtkosten ja ... Weiterlesen
Moin Moin,
Weniger lesen
zunächst einmal Danke für die tolle und verständliche Information. Für mich stellt sich noch die Frage ob und wie der Verein die so entstandenen Kosten wiederum geltend machen kann? Viele Mitglieder bezahlen zum Beispiel Fahrtkosten ja auch deshalb aus eigener Tasche weil sie ihren Verein nicht finanziell belasten wollen. Vor allem dann, wenn es sich um kleine und nicht so finaustarke Vereine handelt.
Liebe Grüße und Vielen DankGuten Tag, ich möchte wissen, ob Mitglieder ihre oder seine Reisekosten wegen der Teilnahme an Mitgliedversammlung abrechnen dürfen? ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Liebe Grüße Amiri
Guten Tag,
ich möchte wissen, ob Mitglieder ihre oder seine Reisekosten wegen der Teilnahme an Mitgliedversammlung abrechnen dürfen?
ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße
Amiri
Weniger lesen
Hallo, wieviele Jahre rückwirkend kann ein Mitglied oder Trainer auf die Erstattung von Fahrkosten bestehen? Ist es im Jahr des Aufwands zu buchen oder kann auch rückwirkend für das Vorjahr angefordert werden`? Vielen Dank
Hallo,
Weniger lesen
wieviele Jahre rückwirkend kann ein Mitglied oder Trainer auf die Erstattung von Fahrkosten bestehen?
Ist es im Jahr des Aufwands zu buchen oder kann auch rückwirkend für das Vorjahr angefordert werden`?
Vielen Dank
Guten Tag WISO-Team, müssen die Mitglieder den Auslagenersatz in ihrer Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Muss ich als Kassenwart den Mitgliedern eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatz ausstellen? Danke für weitere Infos. herzlichst ... Weiterlesen
Guten Tag WISO-Team, müssen die Mitglieder den Auslagenersatz in ihrer Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Muss ich als Kassenwart den Mitgliedern eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatz ausstellen? Danke für weitere Infos. herzlichst Aika
Weniger lesen
Meine Frage lautet, kann die Kilometerpauschale ohne weiteres als Gutschein verrechnet werden? Mit Gutschein kann ich aber nicht tanken, vor allem nicht an der kostengünstigen Tankestelle. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen ... Weiterlesen
Meine Frage lautet, kann die Kilometerpauschale ohne weiteres als Gutschein verrechnet werden?
Weniger lesen
Mit Gutschein kann ich aber nicht tanken, vor allem nicht an der kostengünstigen Tankestelle.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Titze
ich hatte gefragt ob im Buchungstext für Fahrtkosten auf dem Konto Auslagenersatz und dem Konto Aufwandsentschädigungen der Name mit im Buchungstext genannt werden muss, oder reicht es als Text Auslagenersetz und Datum, Sofern Ort und Name auf dem ... Weiterlesen
ich hatte gefragt ob im Buchungstext für Fahrtkosten auf dem Konto Auslagenersatz und dem Konto Aufwandsentschädigungen der Name mit im Buchungstext genannt werden muss, oder reicht es als Text Auslagenersetz und Datum, Sofern Ort und Name auf dem beleg stehen.
Weniger lesen
Ein Mitglied fragte mich, ob die Fahrtkostenerstattung im Verein auch für Fahrten mit dem Fahrrad gezahlt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Explizit steht das aber nicht in dem Text. Deshalb meine Frage. Vielen Dank!
Ein Mitglied fragte mich, ob die Fahrtkostenerstattung im Verein auch für Fahrten mit dem Fahrrad gezahlt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Explizit steht das aber nicht in dem Text. Deshalb meine Frage. Vielen Dank!
Weniger lesen
Wie verhält es sich, wenn das Vereinsmitglied Fahrten mit seinem Dienstfahrzeut (1% Rgelung) macht, kann hier Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden?
Wie verhält es sich, wenn das Vereinsmitglied Fahrten mit seinem Dienstfahrzeut (1% Rgelung) macht, kann hier Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden?
Weniger lesen
Im Falle einer anstehenden Fahrtkostenerstattung: Muss die Antragstellerin dem Verein zwingend das Antragsformular mit Originalunterschrift per Post zusenden - oder reicht es, wenn sie das Formular ausfüllt, unterschreibt und anschließend als Anhang ... Weiterlesen
Im Falle einer anstehenden Fahrtkostenerstattung: Muss die Antragstellerin dem Verein zwingend das Antragsformular mit Originalunterschrift per Post zusenden – oder reicht es, wenn sie das Formular ausfüllt, unterschreibt und anschließend als Anhang per e-mail an den Verein verschickt? Im konkreten Fall geht es um ein einseitiges Formular zur Erstattung von Reisekosten von rund 120 EUR für unsere Tochter als Teilnehmerin eines Bildungsprogramms. Interessanterweise reicht es laut Verein aus, den Beleg über die Fahrtkosten (Rechnung Fährbetreiber) digital zuzusenden. Das Formular selbst hingegen nicht. Es muss per Briefpost eingehen. Ich verstehe, dass der Verein im Falle einer Steuerprüfung Nachweise vorhalten muss, aber ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass er Antragsformulare analog vorhalten muss (die er nach Eingang sehr wahrscheinlich ohnehin einscannt)? Sollte dem wirklich so sein, wäre es klasse, wenn Sie mir den Link zur entsprechenden Regelung zusenden könnten. Herzlichen Dank und viele Grüße, Dirk
Weniger lesen
Hallo Wiso-Team, kann der Verein auch Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn das Vereinsmitglied eine Übungsleiterpauschale erhält? Viele Grüße Bea
Hallo Wiso-Team,
kann der Verein auch Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn das Vereinsmitglied eine Übungsleiterpauschale erhält?
Viele Grüße
Weniger lesen
Bea
Hallo, mein Mandant ein Handballverein möchte einem Spieler aus Tschechien Fahrgeld erstatten. Handelt es sich hier immer, also auch bei Heimspielen und Trainingstagen um Reisekosten i. H. von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, weil er ansonsten keine ... Weiterlesen
Hallo,
mein Mandant ein Handballverein möchte einem Spieler aus Tschechien Fahrgeld erstatten. Handelt es sich hier immer, also auch bei Heimspielen und Trainingstagen um Reisekosten i. H. von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, weil er ansonsten keine Vergütung erhält? Könnten Sie mir hierzu Informationen zukommen lassen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Corina Drahota
Weniger lesenHallo liebes Wiso-Team, gilt diese Regelung auch bei Fahrten zum Training für Spieler aus Deutschland die eine lange Anreise (ca. 120 km) für Hin- und Rückweg haben? Liebe Grüße Bea
Hallo liebes Wiso-Team,
gilt diese Regelung auch bei Fahrten zum Training für Spieler aus Deutschland die eine lange Anreise (ca. 120 km) für Hin- und Rückweg haben?
Liebe Grüße
Weniger lesen
Bea
Guten Tag, in welchem Steuerkonto (SKR49) sollten Fahrtkosten von Mitgliedern/Vorstandsmitgliedern für Fahrten im ideelen Bereich verbucht werden? In der Steuerkontenliste finde ich nur dasjenige für Arbeitnehmer (2563). Vielen Dank!
Guten Tag,
Weniger lesen
in welchem Steuerkonto (SKR49) sollten Fahrtkosten von Mitgliedern/Vorstandsmitgliedern für Fahrten im ideelen Bereich verbucht werden? In der Steuerkontenliste finde ich nur dasjenige für Arbeitnehmer (2563).
Vielen Dank!
Wir haben im Verein einen Vordruck für Fahrtkostenerstattung (PKW). Schön wäre es wenn sowas in der Software auch hinterlegt wäre. Also wo man übersichtlich die Werte einträgt und die Daten des Fahrenden und dann ein PDF generieren kann, dass als ... Weiterlesen
Wir haben im Verein einen Vordruck für Fahrtkostenerstattung (PKW). Schön wäre es wenn sowas in der Software auch hinterlegt wäre. Also wo man übersichtlich die Werte einträgt und die Daten des Fahrenden und dann ein PDF generieren kann, dass als Beleg für die Buchhaltung gilt.
Weniger lesen
Ich spiele in einem Musikverein. Wo trage ich in der Steuererklaerung Fahrten zu Proben und Konzerten ein. Ich habe verstanden, dass ich als Vereinsmitglied die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung ansetzen kann, ohne dass hierzu irgendwelcher Formulare ... Weiterlesen
Ich spiele in einem Musikverein. Wo trage ich in der Steuererklaerung Fahrten zu Proben und Konzerten ein. Ich habe verstanden, dass ich als Vereinsmitglied die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung ansetzen kann, ohne dass hierzu irgendwelcher Formulare vom Verein braucht, oder Bestaetigungen.
Danke fuer die Antwort.
Weniger lesen
Hallo... Folgende Frage... Übungsleiter haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000,- € im Jahr (Steuerfrei). Wenn ich als Verein dem Übungsleiter Fahrtkosten zahlen möchte (Fahrten zu Spielen, Spielbeobachtungen, Training etc.) - rechnen ... Weiterlesen
Hallo…
Weniger lesenFolgende Frage…
Übungsleiter haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000,- € im Jahr (Steuerfrei). Wenn ich als Verein dem Übungsleiter Fahrtkosten zahlen möchte (Fahrten zu Spielen, Spielbeobachtungen, Training etc.) – rechnen diese Fahrtkosten , die wir mit 0,30 € anrechnen pro Kilometer (Hin und Rück) , auf diese Übungsleiterpauschale an ??? und wenn ja , wie sind diese durch den Übungsleiter zu behandeln. ? bzw. durch den Verein… Vielen Dank für die Antwort…
1
- 16:54 Uhr am 12. Feb.. 2025
Hallo Ralf, vielen Dank für deinen Kommentar. Die Fahrtkosten, die der Verein für den Übungsleiter übernimmt, zählen nicht zur Übungsleiterpauschale. Diese Fahrtkosten sind zusätzlich zur Pauschale steuerfrei, solange sie die üblichen Sätze ... Weiterlesen
Hallo Ralf,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Die Fahrtkosten, die der Verein für den Übungsleiter übernimmt, zählen nicht zur Übungsleiterpauschale. Diese Fahrtkosten sind zusätzlich zur Pauschale steuerfrei, solange sie die üblichen Sätze (0,30 € pro Kilometer) nicht überschreiten und die Fahrten für dienstliche Zwecke erfolgen.
Bei weiteren Fragen empfehlen wir dir, rechtliche Beratung aufzusuchen, bspw. durch einen Steuerberater, da wir grundsätzlich keine rechtliche Beratung oder Empfehlung geben dürfen und unsere Angaben somit ohne Gewähr sind.
Viele Grüße
Weniger lesenDein MeinVerein Team