Mitgliedsbeitrag als Spende: Dann sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar
Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024
Mitgliedsbeiträge sind ein äußerst sensibles Thema. Sie stellen für die Mitglieder eine sofort nachvollziehbare Belastung dar – und wer gibt schon gerne Geld aus? Zumindest möchte man dann auf der anderen Seite etwas sparen. Darum ist es verständlich, dass Eure Mitglieder fragen, ob sie die Mitgliedsbeiträge als Spende von der Steuer absetzen können. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage, wann der Mitgliedsbeitrag als Spende angesehen wird und ob er er steuerlich genutzt werden kann. Ihr erfahrt hier was als Mitgliedsbeitrag gilt, wann es sich um eine Spende handelt und warum das Finanzamt den Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht anerkennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mitgliedsbeiträge sind im Allgemeinen keine Spenden und können daher steuerlich nicht abgesetzt werden, da sie mit einer Gegenleistung – der Mitgliedschaft und den damit verbundenen Rechten – verknüpft sind.
- Spenden an den Verein sind hingegen Zuwendungen ohne Gegenleistung, weshalb für diese eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Eine Ausnahme bilden Mitgliedsbeiträge für Vereine, die von ihrem Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt sind – hier kann der Beitrag als Spende gelten.
Was ist ein Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Obolus, den die Mitglieder Eures Vereins zahlen, um damit den Verein bei der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele zu unterstützen. Grundsätzlich kann ein Verein auch auf Beiträge verzichten. Allerdings gibt es dann so gut wie keine verlässliche Einnahmequelle, mit der Ihr kalkulieren könnt. Außerdem wird das Finanzamt hellhörig und könnte prüfen, ob Euer Verein nicht als gewinnorientiert eingestuft werden muss – und dadurch die Gemeinnützigkeit verliert.
Die Erhebung von Beiträgen muss in der Satzung verankert werden. Die Details können in einer Beitragsordnung zusammengefasst werden, auf die sich die Satzung bezieht. Das hat den Vorteil, dass bei Änderung der Beitragshöhe nicht jedes Mal die Satzung geändert werden muss.
Mitgliedsbeiträge können nach verschiedenen Kriterien gestaffelt werden. Beispielsweise nach dem Alter, nach dem Familienstand (Single, Paare, Familien) oder nach dem Vereinsstatus (z. B. aktives, passives oder Ehrenmitglied). Es kann auch geregelt werden, dass Mitglieder neben dem Beitrag pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden leisten müssen – wird die Leistung nicht erbracht, muss pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein bestimmter Betrag zusätzlich zum Beitrag gezahlt werden.
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Was ist eine Spende?
Für Juristen ist die Spende eine Schenkung nach §§ 516 ff. BGB. Spenden erhält Euer Verein von Gönnern, ohne dass der Verein dafür eine Gegenleistung erbringt. Der Spender erhält vom gemeinnützigen Verein eine Spendenquittung, die korrekt als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Spendenbescheinigungen dürfen nur gemeinnützige Organisationen (wie Euer eingetragener Verein) für Spenden in den ideellen Bereich ausgestellt werden. Weil das Finanzamt die Spendenbescheinigungen gerne sehr genau prüft und Euer Verein für die Richtigkeit haftet, solltet Ihr dazu auch unseren Beitrag zum Thema Spendenbescheinigung lesen.
- Geldspenden
- Sachspenden
- Aufwandsspenden
- Vergütungsspenden
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Warum Mitgliedsbeiträge meist keine Spende darstellen
Wir haben im vorigen Kapitel erklärt, dass eine Spende nie an eine Gegenleistung gebunden sein darf. Nun ist es bei Mitgliedsbeiträgen ja so, dass Eure Mitglieder dadurch die Zugehörigkeit zu Eurem Verein erhalten. Dies ist mit einer Reihe von Rechten verbunden, die eine Gegenleistung darstellen. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht zulässig. Ihr dürft dann keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Eine Ausnahme stellen Verein dar, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind. Da die Anerkennung Ländersache ist, solltet Ihr im Zweifelsfall bei Eurem Vereinsamt nachfragen. Macht Euch aber keine zu großen Hoffnungen: Die Anerkennung als besonders förderungswürdiger Verein kommt selten vor.
Grundsätzlich könnt Ihr Mitgliedsbeiträge, die an „freizeitfördernde“ Vereine gezahlt werden, nicht als Spende anerkennen. Das Finanzamt zählt hierzu unter anderem Vereine zur Förderung
- des Sports,
- von kulturellen Betätigungen, z. B. Musik- und Gesangsvereine,
- der Heimatpflege,
- der Tier- oder Pflanzenzucht,
- der Kleingärtnerei,
- des traditionellen Brauchtums (z. B. Fasching / Karneval),
- des Amateurfunks,
- des Modellflugs,
- des Hundesports oder
- von Theatervereinen oder Laienspielgruppen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag als Spende
Was ist ein Mitgliedsbeitrag?
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine Zuwendung an Euren Verein, für den keine Gegenleistung erbracht wird. Der Spendende kann vom Verein eine Spendenbescheinigung erhalten, mit der er die Spende steuerlich absetzen kann?
Wann wird ein Mitgliedsbeitrag zur Spende?
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.
Ist ein Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Grundsätzlich sind Mitgliedsbeiträge keine Spende. Deshalb könnt Ihr hier keine Spendenbescheinigung ausstellen. Es gibt zwar einige, wenige Ausnahmen, die aber nur sehr selten zum Tragen kommen.
Kann man für einen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Nein – normalerweise gibt es für den Mitgliedsbeitrag keine Spendenbescheinigung.
Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Spende und Mitgliedsbeitrag?
Eine Spende muss freiwillig geleistet werden und darf nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Pflichtleistung, die sich mit dem Beitritt zum Verein ergibt. Außerdem geht das Finanzamt davon aus, dass mit der Mitgliedschaft zumindest Gegenleistungen angeboten werden.
Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.
Fazit: Mitgliedsbeiträge als Spende möglich?
Mitgliedsbeiträge sind in fast allen Fällen keine Spende, die Eure Mitglieder steuerlich absetzen könnten. Den Mitgliedern werden im Verein verschiedene Angebote gemacht – dem Beitrag steht also eine Leistung gegenüber. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das Mitglied außerdem zur Zahlung eines Beitrags. Eine Spende muss aber freiwillig erfolgen und ihr darf keine Leistung gegenüberstehen. Darum wird ein Mitgliedsbeitrag nicht als Spende anerkannt. Eine Ausnahme gilt nur für Vereine, die von dem jeweiligen Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt wurden. Wenn Ihr Euch unsicher seid, fragt bei dem für Euch zuständigen Finanzamt nach. Aber wie gesagt: Die Chancen, dass Mitgliedbeiträge als Spende anerkannt werden, ist äußerst gering.
Ihr habt noch offene Frage? Dann hinterlasst uns gerne einen Kommentar, wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich ❤️
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Besten Dank fuer die wertvollen Infos :)
Besten Dank fuer die wertvollen Infos 🙂
Hallo Berta,
es freut uns, dass dir unser Beitrag gefällt 🙂 Solltest du weitere Fragen rund um das Thema haben, melde dich jederzeit gerne!
Viele Grüße
Dein MeinVerein Team
Antworten
Hallo, also sehe ich es folgendermaßen richtig: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen. Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle "Beiträge" als "Spenden" erstellen um die ...
Hallo,
also sehe ich es folgendermaßen richtig:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen.
Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle „Beiträge“ als „Spenden“ erstellen um die Möglichkeit zu haben Spendenquittungen auszustellen?
Gruß
Hallo Tilo,
vielen Dank für deinen Kommentar 🙂 Die Anerkennung als Spende funktioniert. Dafür kannst du wie folgt vorgehen:
1. Mitgliedsbeitrag als Spende unter Beiträge & Spenden anlegen
2. Zusatzleistung unter Beiträge & Spenden anlegen
3. Spende + Zusatzleistung im Mitgliederprofil hinterlegen
4. abrechnen und bescheinigen
Dieser Ablauf funktioniert jedoch nur, wenn du den Mitgliedsbeitrag/Mindesbeitrag auch als Spende anlegst. Einen „normalen“ Mitgliedsbeitrag + Zusatzleistung kannst du nicht als Spende abbilden. 🙂
Bei weiteren Fragen melde dich gern!
Viele Grüße
Dein MeinVerein Team
Danke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über „Zusatzleistungen“ abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann aber nicht mit Anerkennung als Spende, oder?
Hallo Jörg,
vielen Dank für Deinen Kommentar. In WISO MeinVerein Web hast Du die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge innerhalb der Beitragsstruktur gleich als Spende auszuweisen. Das funktioniert ganz einfach unter „Einstellungen“ > „Beiträge und Spenden“. Hier legst Du nun einen neuen Mitgliedsbeitrag an und wählst unter „Typ“ Spende aus. Die Spende kannst Du nun – wie die Mitgliedsbeiträge – den Mitgliedern zuweisen und abrechnen.
Die Einnahmen werden nach der Buchung in WISO MeinVerein Web unter „Spenden“ aufgeführt, sodass Spendenbescheinigungen ganz einfach ausgestellt werden können.
Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten. 🙂
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.
Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.
Hallo Herbert,
grundsätzlich bestimmt die Satzung, wofür gemeinnützige Mittel verwendet werden dürfen. Bei größeren Ereignissen erlassen die Finanzbehörden Sondergenehmigungen (z. B. Spenden zur Unterstützung der Ukraine – Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.03.2022 – Regelung verlängert bis 31.12.2023). Da hier teilweise die Länder entschei-den, können wir nur allgemein auf Sonderreglungen verweisen, die nach ihrem Ablauf teilweise verlängert wurden. Ein Beispiel hierfür ist das Schreiben des Landesfinanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 16.07.2021 (Vereinsinfos auf Seite 2 im Abschnitt 2 – Zum Thema „Spendensammlung“ Abschnitt 2.1 auf Seite 3).
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ...
Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ich nicht ausgetreten, deshalb könnte die fortlaufende Zahlung doch als Spende interpretiert werden?!
Hallo GEn,
eine Klärung dieser speziellen Frage dürfen wir leider nicht vornehmen. Uns ist zwar ein Urteil bekannt, dass die Beitragszahlung bei einem Fitness-Studio während der Pandemiezeit eingestellt werden durfte (Urteil des Amtsgerichts Hamburg Mitte vom 11.06.2021 – Aktenzeichen 9 C 95/21). Ob dieses Urteil analog auf Vereine anwendbar ist und sich daraus ergibt, dass die Beiträge dann zur Spende werden, darf aber nur von Juristen oder vom Finanzamt geklärt werden.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
Hallo Tanja,
das ist eine individuelle juristische Frage, die wir leider nicht beantworten dürfen. Wende Dich mit der Frage am besten an einen Fachanwalt. Es dürfte hier auch drauf ankommen, welchen Vertrag Ihr mit dem Sponsor geschlossen habt.
Viele Grüße
Dein MeinVerein Team
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Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so ...
Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so wie ich seit ca. 25 Jahren) keinerlei Einrichtung oder Veranstaltung des Vereins besucht?
Guten Tag Herr Sommer,
solche Fragen können (und dürfen) wir Ihnen leider nicht beantworten. Wir empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Steuerberater zu wenden.
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Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden ...
Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden dann als „normale“ Spende angesehen und zählt der Betrag als Spende Mitgliedsbeitrag? Welche Spendenbescheinigung darf für den Zahlenden ausstellen?
Hallo Manuela,
wenn Euer Verein berechtigt ist, für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen auszustellen, könnt Ihr hier eine Bescheinigung auf das Mitglied, für das der Beitrag gezahlt wurde, ausstellen nicht aber für den eigentlich Zahlenden.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden ...
Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden Beschlüsse gefasst, wo Mitglieder aufgefordert werden die Kosten zu tragen. Leerstand wird dabei von den Rest der Mitglieder mit getragen. Trotz Gemeinnützigkeit würde eine Firma beauftragt, um eine defekte Wasserleitung zu erneuern. Muss ich die Kosten tragen, obwohl es sich um Vereinseigentum handelt.
Hallo Herr Oswald,
wenn von Ihrem Verein Aufträge vergeben werden, darf dies grundsätzlich nur durch die in der Satzung berechtige Personen (fast immer: Vorstand) erfolgen, wobei diese Personen die Aufgabe auch delegieren können. Da es sich hier um einen sehr speziellen Fall zu handeln scheint und wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, sollten Sie die Frage mit einem Juristen besprechen.
Viele Grüße
Ihr WISO MeinVerein Team
Hallo Herr Oswald,
wir als Vereins-Blogger sind leider keine Juristen und können ihnen leider keine kompetente Antwort auf ihre Frage liefern. Mir ist aus meinem persönlichen Umfeld kein Fall bekannt, in dem Vereinsmitglieder „gezwungen“ werden konnten, Vereinskosten zu übernehmen. Ich kenne aber ihre Vereinssatzung auch nicht. Ich empfehle ihnen, sich für ihre Fragestellung an einen Juristen zu wenden. Ihre örtliche Magistratsbehörde bzw. das Rathaus haben auch oft eine Anlaufstelle, bei der Vereinsbezogene Fragen geklärt werden können.
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Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen ...
Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen wollen wir einführen um den Verein und aufrecht erhalten zu können. Auf kurze Zeit wird auch die Kostendeckung ein größerer Posten werden um der Förderung willen.
Was ist nun zu tun das auch Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigt bescheinigt werden können?
Hallo Andi,
auch hier müssen wir ans Finanzamt verweisen. Hintergrund ist, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Auslegungsbestimmungen haben.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Super diese Seite!!! allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen "Förderverein einer Gemeindebibliothek" nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt ...
Super diese Seite!!!
allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen „Förderverein einer Gemeindebibliothek“ nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt die Gemeindebücherei bei de Anschaffung von Büchern, Spielen usw. und organisiert und finanziert u.a. auch Lesungen.
Die Mitglieder des Vereins dürfen sich in der Bücherei zum Beispiel DVDs unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei ausleihen.
Hallo BIne70,
Um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, wendest Du Dich am besten an das für Euren Verein zuständige Finanzamt. Frag dort nach, ob Eure Vereinszwecke als „besonders Förderungswürdig im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetz” anerkannt sind und deshalb Mitgliedsbeiträge als Spende angesehen werden.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
Hallo Blne70,
um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, wendest Du Dich am besten an das für Euren Verein zuständige Finanzamt. Frag dort nach, ob Eure Vereinszwecke als „besonders Förderungswürdig im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetz” anerkannt sind und deshalb Mitgliedsbeiträge als Spende angesehen werden.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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