Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024
Dass Euer Verein Mitgliederbeiträge erhebt, muss in der Satzung stehen, sonst dürft Ihr keine Beiträge erheben. Das heißt aber nicht, dass Ihr die ganzen Details (Beitragsarten, Beitragshöhe usw.) auch in der Satzung aufführen müsst. Das regelt Ihr besser in einer Beitragsordnung. Diese kann dann von der Mitgliederversammlung bei Bedarf geändert werden, ohne dass es dadurch zu einer Satzungsänderung kommt, die dann mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. In diesem Beitrag möchten wir klären, was eine Beitragsordnung ist und warum sie für den Verein so wichtig ist, wie der Prozess der Festlegung einer Beitragsordnung abläuft, wie Ihr Eure Beitragsordnung anpassen und ändern könnt und wie Ihr diese kommuniziert. Abschließend zeigen wir Euch eine Muster-Beitragsordnung, die Ihr für den Aufbau Eurer Beitragsordnung im Vereine gerne nutzen könnt.
Solltet Ihr offene Fragen rund um das Thema Beitragsordnung haben, schreibt uns diese gerne in die Kommentarbox unterhalb des Beitrags, wir beantworten diese so schnell wie möglich!
Das Wichtigste in Kürze
- In der Satzung des Vereins muss lediglich festgelegt werden, dass Beiträge erhoben werden. Die konkreten Details, wie Beitragshöhe und Zahlungsmodalitäten, können in einer separaten Beitragsordnung geregelt werden.
- Die Beitragsordnung legt fest, wie die Beiträge organisiert sind, z.B. für welche Mitgliedsgruppen es unterschiedliche Beiträge gibt und wie der Verein mit Zahlungsverzögerungen umgeht.
- Die Beitragsordnung sollte klar kommuniziert und den Mitgliedern zugänglich gemacht werden, damit alle über die Höhe der Beiträge und mögliche Ermäßigungen informiert sind.
- Die Kalkulation der Beiträge sollte auf den finanziellen Bedürfnissen des Vereins basieren und alle laufenden Kosten sowie geplante Investitionen berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, dass die Beiträge für die Mitglieder angemessen bleiben.
Was ist eine Beitragsordnung?
Die Beitragsordnung regelt die Details des Beitragswesens Eures Vereins. In ihr legt Ihr nicht nur fest, wie hoch die Mitgliederbeiträge der einzelnen Mitgliedsgruppen sind. Hier könnt Ihr auch festlegen, wie der Verein vorgeht, wenn ein Mitglied nicht in der Lage ist, seinen Beitrag zu zahlen (Stundung, Minderung, zeitlich begrenzte Befreiung usw.). Darüber hinaus kann hier auch geregelt werden, wie ein Mahnverfahren abläuft, wenn ein Mitglied ohne Angaben von Gründen nicht zahlt.
Gesetzliche Anforderungen an eine Beitragsordnung
Grundsätzlich ist die Beitragsordnung gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Satzung muss aber festgelegt werden, dass Beiträge erhoben werden (§ 58 BGB Nr. 2). Ohne Beitragsregelung ist eine Eintragung ins Vereinsregister nicht möglich (§ 60 BGB). Verzichtet Euer Verein auf Mitgliedsbeiträge, muss dies aus der Satzung hervorgehen. In der Mustersatzung des Bundesjustizministeriums wird folgende Formulierung vorgeschlagen:
§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
- Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.
Besonders sinnvoll ist es, in der Satzung lediglich die Arten der Beiträge festzulegen und für die konkrete Höhe auf eine Finanz- oder Beitragsordnung zu verweisen. Die Festsetzung der Beiträge ist dann die Aufgabe des Vorstands.
Euer Verein ist aber nicht verpflichtet, eine Aufnahmegebühr zu erheben. Auch die Beitragsbefreiung von Ehrenmitgliedern ist zwar üblich, aber nicht verpflichtend.
Theoretisch kann in der Satzung auch festgelegt werden, welche Beitragsgruppen bestehen und wie hoch die Beiträge in diesen Gruppen sein sollen. Das würde aber dazu führen, dass bei jeder Änderung der Beiträge eine Satzungsänderung erfolgen muss, die dann wieder dem Registergericht und dem Finanzamt durch den geschäftsführenden Vorstand in der von der Satzung vorgeschriebenen Form mitgeteilt werden muss.
Um diesen Aufwand zu sparen, ist es sinnvoll, eine Beitragsordnung zu erstellen und in der Satzung darauf Bezug zu nehmen. So kann der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums in § 6 Absatz 2 wie folgt angepasst werden:
- Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
Die Satzung eines eingetragenen Vereins muss die Beiträge, einschließlich ihrer Art und Höhe, klar regeln, sowie mögliche Arbeitsleistungen und Befreiungen berücksichtigen. Die Beiträge dürfen die Gemeinnützigkeit nicht gefährden, und Überzahlungen sind zu erstatten. Beitragsforderungen bestehen bis zum Ende der Mitgliedschaft, und das SEPA-Lastschriftverfahren muss in der Satzung festgelegt sein.
Prozess der Festlegung einer Beitragsordnung
Wenn die Satzung keine andere Regelung vorsieht, wird die Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen. Es ist ratsam, dass die Diskussion und Entscheidung über die Beitragsordnung in einem Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten wird. Vor der eigentlichen Verabschiedung solltet Ihr aber eine Arbeitsgruppe bilden, die die Beitragsordnung vorbereitet.
Zunächst sollte man klären, welche Beitragsgruppen gebildet werden sollen und wie hoch der Jahresbeitrag für die Gruppenmitglieder sein soll. Dann solltet Ihr festlegen, in welchen Intervallen die Beiträge erhoben werden (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) und wie gezahlt werden soll (nach Rechnung per Überweisung, per SEPA-Lastschriftmandat). Schließlich solltet Ihr klären, wie verfahren werden soll, wenn ein Mitglied seinen Beitrag nicht zahlen kann oder will.
Nun kann die Gruppe einen Entwurf der Beitragsordnung erstellen. Zunächst solltet Ihr in der Einleitung auf die rechtliche Grundlage der Beitragserhebung hinweisen. Grundlage ist die entsprechende Passage in Eurer Satzung. Es folgt der Vermerk, wann die Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Danach kommt der Hauptteil, in dem festgestellt wird, über welche Beitragsarten der Verein verfügt, wie hoch die Beiträge sind und in welche Form sie erhoben werden.
Der Entwurf der Beitragsordnung sollte dann mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an die Mitglieder gesandt werden. In der Mitgliederversammlung wird dann der Vorschlag diskutiert, eventuell ergänzt und abgeändert und verabschiedet.
Beitragsordnung anpassen und ändern
Änderungen der Beitragsordnung sind – wenn sich aus der Satzung oder aus der Beitragsordnung selbst nichts anderes ergibt – jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. In den meisten Fällen wird es sich dabei leider um die Anhebung von Beiträgen handeln. Das Thema solltet Ihr auf keinen Fall auf die lange Bank schieben. Es ist leichter, jährlich minimale Anhebungen durchzusetzen, als nach mehreren Jahren einen „großen Sprung“ zu machen.
Für eine ausgewogene Gestaltung der Mitgliedsbeiträge, die von den Mitgliedern akzeptiert wird, und für eine erfolgreiche Anpassung ohne negative Auswirkungen auf die Vereinsmitgliedschaft ist es entscheidend, transparent zu kommunizieren und überzeugende Argumente vorzubringen – insbesondere im Falle einer Beitragserhöhung. Eine Möglichkeit hierfür ist die Offenlegung der Beitragskalkulation am Schwarzen Brett des Vereins.
Im Falle einer Beitragserhöhung könnt Ihr einen Newsletter verschicken, der alle relevanten Informationen und die Beitragskalkulation enthält. Mit WISO MeinVerein könnt ihr problemlos alle Vereinsmitglieder über unsere praktischen Nachrichtenfunktionen erreichen.
Die Beitragsordnung sollte allen Mitgliedern jederzeit zugänglich sein. Neuzugängen solltet Ihr die Beitragsordnung mit dem Mitgliedsantrag aushändigen.
Staffelung der Mitgliedsbeiträge in der Beitragsordnung
Die Entscheidung, ob in der Beitragsrechnung eine Staffelung oder Ermäßigung der Beiträge vorgesehen wird, obliegt dem Vorstand beziehungsweise der Mitgliederversammlung, sofern dies in der Vereinssatzung festgelegt ist. Es ist jedoch nicht nur denkbar, sondern in vielen Fällen auch sinnvoll, eine Staffelung einzuführen.
Obwohl ein mehrstufiges Beitragssystem mit einem höheren administrativen Aufwand und zusätzlicher Bürokratie verbunden ist, sollte man – abhängig von der Größe des Vereins – in Erwägung ziehen, ein solches System einzuführen.
Ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag für alle Vereinsmitglieder kann unter bestimmten Umständen zu verschiedenen Problemen führen:
- Nachwuchsmangel aufgrund zu hoher Beiträge für Kinder und Jugendliche
- Wenig passive Mitglieder, da für sie derselbe Beitrag wie für aktive Mitglieder gilt
- Unzufriedenheit bei Familien und Paaren, die den Verein durch mehrere Mitgliedschaften unterstützen
- Finanzielle Hürden für Rentner und Studierende, die möglicherweise nicht in der Lage sind, den vollen Beitrag zu zahlen
- Weniger Vielfalt im Verein, da verschiedene Einkommensgruppen ausgeschlossen werden
Wann ist eine Beitragsstaffelung sinnvoll?
Nicht jeder Verein benötigt ein komplexes System gestaffelter Mitgliedsbeiträge. Eine Staffelung oder Ermäßigung der Beiträge ist möglicherweise nicht empfehlenswert, wenn dein Verein:
- Weniger als 10-15 Vereinsmitglieder hat
- Eine einheitliche Zielgruppe anspricht, wie etwa ein Männergesangsverein für Senioren oder ein Turnverein für 5-10-Jährige
- Generell einen sehr niedrigen Mitgliedsbeitrag von unter 20 Euro pro Jahr erhebt (als grober Richtwert)
- Keine passiven Mitglieder oder Fördermitglieder aufnimmt
Dagegen ist eine Staffelung oder Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge besonders empfehlenswert, wenn dein Verein:
- Mehr als 15 Mitglieder aufweist
- Eine vielfältige Zielgruppe anspricht
- Mehrere Abteilungen innerhalb des Vereins hat
- Einen Grundbeitrag von mindestens 20 Euro pro Jahr erhebt oder erheben möchte (als grober Richtwert)
- Passive Mitglieder und Förderer in den Verein aufnimmt
Diese Überlegungen helfen, die Beitragsgestaltung an die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen Eures Vereins anzupassen.
Differenzierung des Beitrags nach Mitgliedsgruppen
Die Staffelung von Mitgliedsbeiträgen orientiert sich üblicherweise an sozialen Kriterien wie Alter, Berufsstatus und Familiensituation. Hier ist ein gängiges Modell, das jedoch je nach Zielgruppe des Vereins angepasst werden sollte. Zum Beispiel könnte ein Verein, der sich auf Jugendliche bis 18 Jahre konzentriert, auch eine Kategorie für Kinder bis 12 Jahre einführen.
Typische Staffelung:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Erwachsene ab 18 Jahre in Ausbildung, Schüler, Zivildienstleistende und Studenten
- Erwachsene ab 18 Jahre im Berufsleben
- Ehepaare
- Familien (Ehepaare mit Kindern bis 18 Jahre)
- Passive Mitglieder und Förderer
Die Verwaltung von gestaffelten oder ermäßigten Mitgliedsbeiträgen kann herausfordernd sein. Mit WISO MeinVerein Web könnt ihr diesen Aufwand jedoch effizient minimieren. Unsere Plattform ermöglicht es, Mitgliedsbeiträge flexibel zu erfassen, Zahlungsarten individuell zu verwalten und Abbuchungen automatisch durchzuführen. Testet jetzt kostenlos und unverbindlich für 14 Tage, um zu sehen, wie Ihr die Beitragsverwaltung in Eurem Verein vereinfachen könnt.
Kostenkalkulation für die Beitragsordnung
Eine Beitragskalkulation ist wichtig, um sicherzustellen, dass ein Verein seine finanziellen Verpflichtungen decken kann. Sie hilft dabei, die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen zu planen und Ausgaben wie Betriebskosten, Programme und Projekte zu finanzieren. Bei der Kalkulation sollten die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder berücksichtigt werden, um eine faire und transparente Beitragsgestaltung zu gewährleisten. Die Beitragskalkulation kann jeder Verein individuell an seine Bedürfnisse anpassen. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass die Mitgliedsbeiträge in einem Verein mit einer einzigen Sparte anders festgelegt werden sollten als in einem Verein mit mehreren Abteilungen.
Beitragskalkulation bei einem Einspartenverein
In einem Verein mit nur einer Hauptaktivität (bzw. nur einer Abteilung) gestaltet sich die Berechnung der Mitgliedsbeiträge üblicherweise recht einfach. Die Beiträge sollten das voraussichtliche Gesamtbudget des Vereins abdecken, eventuell abzüglich anderer Einnahmen, die sicher erwartet werden können, wie zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung.
Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag wird typischerweise errechnet, indem man die geplanten Gesamtkosten des Vereins durch die geschätzte Anzahl der Mitglieder teilt. Bei einer Staffelung der Mitgliedsbeiträge gleichen niedrigere Beiträge für bestimmte Mitgliedsgruppen höhere Beiträge für andere Personengruppen aus.
Beitragskalkulation bei einem Mehrspartenverein
In einem Verein mit mehreren Abteilungen ist die Berechnung der Mitgliedsbeiträge komplexer, da die verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Kosten verursachen können, saisonal aktiv sind oder unterschiedliche Unterstützung vom Verein erwarten. Bei der Gestaltung der Mitgliedsbeiträge in einem Mehrspartenverein stehen grundsätzlich drei unterschiedliche Ansätze zur Auswahl:
- Solidarprinzip: Alle Abteilungen haben denselben Mitgliedsbeitrag (eventuell mit einer Beitragsdifferenzierung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien).
- Verursachungsprinzip: Es gibt einen festen Grundbeitrag, der die gemeinsamen Kosten wie den Vorstand und die Verwaltung abdeckt. Zusätzlich dazu gibt es individuell berechnete Abteilungsbeiträge, die spezifische Kosten der jeweiligen Abteilungen decken sollen.
- Ausreißerprinzip: Es gibt einen festen Grundbeitrag, der die gemeinsamen Kosten sowie die durchschnittlichen Kosten der meisten Abteilungen abdeckt. Zusätzlich gibt es Zusatzbeiträge für besonders kostenintensive Sportarten, was einen Kompromiss zwischen Solidarprinzip und Verursachungsprinzip darstellt.
Fazit
Eine Beitragsordnung bietet die Möglichkeit, Zeit und Aufwand zu sparen. Im Gegensatz zu einer Satzungsänderung kann sie von der Mitgliederversammlung unkompliziert angepasst werden, ohne dass dies eine formelle Meldung an das Vereinsregister und das Finanzamt erfordert. Dennoch muss die grundsätzliche Regelung, dass der Verein Beiträge erhebt und die Einzelheiten in einer Beitragsordnung festlegt, in der Satzung verankert sein. Als Grundlage für Eure Beitragsordnung könnt Ihr unsere Muster Beitragsordnung gerne downloaden und nutzen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Beitragsordnung
Was ist eine Beitragsordnung?
Warum ist eine Beitragsordnung im Verein sinnvoll?
Eine Beitragsordnung im Verein ist wichtig, weil sie klare Regeln für die Beitragszahlungen festlegt. Sie sorgt für Transparenz, vermeidet Unstimmigkeiten und erleichtert die Verwaltung der Vereinsfinanzen. Außerdem ermöglicht sie es dem Verein, die Beiträge flexibel an neue Bedingungen oder spezielle Bedürfnisse anzupassen.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es an die Beitragsordnung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Beitragsordnung nicht. Allerdings sollte die Vereinssatzung gemäß § 58 BGB in Verbindung mit § 60 BGB klare Bestimmungen darüber enthalten, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu entrichten sind.
Wie wird eine Beitragsordnung festgelegt?
Eine Beitragsordnung wird üblicherweise durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Davor wird oft eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Details vorbereitet und einen Entwurf ausarbeitet. Dieser Entwurf wird dann der Mitgliederversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt.
Welche Differenzierungskriterien für Mitgliedsbeiträge gibt es?
Wie werden die Mitgliedsbeiträge kalkuliert?
Die Mitgliedsbeiträge werden im besten Fall durch eine Kalkulation festgelegt, die sicherstellen soll, dass die finanziellen Bedürfnisse des Vereins abgedeckt sind. In Einspartenvereinen erfolgt die Berechnung meist einfacher, während Mehrspartenvereine aufgrund unterschiedlicher Abteilungskosten oft einheitliche Grundbeiträge mit individuellen Abteilungsbeiträgen kombinieren, um spezifische Kosten zu decken.
Kann eine Beitragsordnung angepasst werden?
Ja, eine Beitragsordnung kann angepasst werden. Änderungen sind in der Regel durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, sofern dies nicht anders in der Satzung oder der Beitragsordnung geregelt ist.
WISO MeinVerein Web kostenlos testen
Mit unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web verwaltet Ihr Eure Mitgliedsbeiträge ganz bequem digital und könnt diese automatisiert abrechnen. So behaltet Ihr immer im Blick, welche Beiträge bereits gezahlt wurden, welche noch offen sind und welche bald fällig.
War der Beitrag hilfreich für Dich?
Vielen Dank für Deine Stimme!
Wenn Du magst, hinterlasse uns gerne noch einen Kommentar.
Es gibt eine festgelegte Beitragsordnung für den Verein. 1. Auf Grund steigender (Bad-)Kosten für den Trainingsbetrieb soll von den Aktiven ein Trainings- oder Wassergeld zusätzlich zum normalen Beitrag verlangt werden. Muss dieses Trainingsgeld ... Weiterlesen
Es gibt eine festgelegte Beitragsordnung für den Verein.
1. Auf Grund steigender (Bad-)Kosten für den Trainingsbetrieb soll von den Aktiven ein Trainings- oder Wassergeld zusätzlich zum normalen Beitrag verlangt werden. Muss dieses Trainingsgeld ein Bestandteil der Beitragsordnung werden?
2. Auf Grund steigender Kosten für die Wettkampfteilnahme soll von den Aktiven eine Startgeldbeteiligung zusätzlich zum normalen Beitrag verlangt werden. Muss diese Startgeldbeteiligung ein Bestandteil der Beitragsordnung werden?
Weniger lesenHallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Ohne eine entsprechende Regelung in der Beitragsordnung darf das Trainingsgeld und Startgeld grundsätzlich nicht erhoben werden. Die Beitragsordnung legt alle finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder fest, ... Weiterlesen
Hallo,
vielen Dank für deinen Kommentar. Ohne eine entsprechende Regelung in der Beitragsordnung darf das Trainingsgeld und Startgeld grundsätzlich nicht erhoben werden. Die Beitragsordnung legt alle finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder fest, weshalb solche zusätzlichen Kosten dort klar geregelt sein müssen. Laut § 58 Nr. 2 BGB muss die Satzung festlegen, ob und welche Beiträge die Mitglieder zu leisten haben.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf unserer Vereinssoftware und wir sind keine Steuer- oder Rechtsexperten. Die Informationen beruhen lediglich auf unseren eigenen Recherchen und wir können keine Gewähr für deren Richtigkeit geben. Wir empfehlen, sich an einen Steuerberater, Anwalt, Vereinsberater oder anderen Experten zu wenden.
Weniger lesen