Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024
In Vereinen ist es üblich, zwischen aktiven und passiven Mitgliedern zu unterscheiden. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich von einer sogenannten „Vollmitgliedschaft“ aus. Passive Mitglieder sind diejenigen, die brav ihren Beitrag bezahlen – sich aber darüber hinaus nicht aktiv im Verein engagieren. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich – meist wollen die Beitragszahler mit einer passiven Mitgliedschaft den Verein fördern. Oft spielt aber auch das Alter oder der Gesundheitszustand eine Rolle, wenn aktive zu passiven Mitgliedern werden. Doch wie sieht es mit den Rechten und Pflichten der passiven Vereinsmitglieder aus? Und warum sind diese für den Verein so wichtig? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns in diesem Beitrag beschäftigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Passive Mitglieder zahlen regelmäßig Beiträge, nehmen jedoch nicht aktiv am Vereinsleben teil und sind für den Verein eine verlässliche Einnahmequelle.
- In der Satzung können Rechte von passiven Mitgliedern, wie das Stimmrecht oder die Teilnahme am Vorstand, eingeschränkt werden.
- Der Wechsel von aktiv zu passiv ist möglich, muss jedoch in der Satzung geregelt sein, um den Übergang zu erleichtern und klare Regeln zu definieren.
- Die passive Mitgliedschaft bietet die Möglichkeit, langjährige Mitglieder oder bekannte Persönlichkeiten im Verein zu behalten, die den Verein unterstützen möchten, ohne aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
Was ist eine passive Mitgliedschaft?
Eine rechtliche Regelung, was ein passives Vereinsmitglied ist, gibt es nicht. Wenn in Eurer Satzung steht, dass der Verein passive Mitgliedschaften hat, besagt das erst einmal gar nichts. Das passive Mitglied hat zunächst einmal die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein aktives. Wollt Ihr die Rechte einschränken, muss zunächst in der Satzung erklärt werden, was Ihr darunter versteht. Lest dazu auch das Kapitel „Kann man als aktives Mitglied zum passiven Mitglied wechseln?“.
Wenn sich aus der Satzung keine Unterschiede bei den Rechten oder Pflichten ergeben, solltet Ihr auf eine Grenzziehung verzichten oder zumindest eine einfache Regel in der Satzung festlegen, nach der die Mitglieder von aktiv zu passiv wechseln können. Habt Ihr keine Regelung in der Satzung, müsste ein aktives Mitglied zunächst seine Mitgliedschaft kündigen und dann wieder als passives Mitglied Eurem Verein beitreten. Wie Ihr den Übergang – wenn notwendig – einfach gestalten könnt, erfahr Ihr ebenfalls im Kapitel „Kann man als aktives Mitglied zum passiven Mitglied wechseln?“.
Warum sind passive Mitglieder für den Verein wichtig?
Passive Mitgliedschaften stellen für Euren Verein eine zuverlässige Einnahmequelle dar, auf die Ihr wahrscheinlich gar nicht verzichten könnt. Denn sie zahlen, wie Eure aktiven Mitglieder auch, regelmäßig Mitgliedsbeiträge. Und je mehr Mitglieder ein Verein hat, desto mehr Beiträge erhält er. Jeder einzelne Mitgliedsbeitrag sichert Eurem Verein ein Stückchen finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit. Nur mit Hilfe der Mitgliedsbeiträge kann der Verein sicherstellen, dass das Vereinsziel verfolgt werden kann. Ihr solltet daher sorgfältig in der Mitgliederverwaltung sein und Eure Mitgliedsbeiträge regelmäßig einziehen. Was Ihr tun könnt, um das Verjähren von Mitgliedsbeiträgen zu verhindern, haben wir Euch in einem separaten Beitrag erklärt.
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In der Regel nehmen passive Vereinsmitglieder nicht aktiv am Vereinsleben teil. So definieren es zumindest die Satzungen sehr vieler Vereine. Im Umkehrschluss bedeutet das: Passive Vereinsmitglieder „verbrauchen“ kein Geld. Somit ist ihr Beitrag ein echter Gewinn für den Verein und die aktiven Vereinsmitglieder, die zwar auch Beiträge bezahlen, dafür aber auch die Möglichkeit haben, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
Gleichzeitig bietet die passive Mitgliedschaft langjährigen Mitgliedern, die etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen können, die Möglichkeit, weiter Mitglied im Verein zu bleiben. Aber auch wichtige Persönlichkeiten können durch eine passive Mitgliedschaft an Euren Verein gebunden werden. Wäre es nicht toll, wenn der Verein durch die passive Mitgliedschaft einiger lokalen Berühmtheiten an Ansehen gewinnt? Auch wichtige Geschäftsleute können den Verein durch ihre Mitwirken bereichern. Oftmals haben diese nämlich gar keine Zeit, um selbst aktiv mitzuarbeiten, können sich jedoch als Fürsprecher für den Verein positionieren, Kontakte knüpfen, Sponsoring in die Wege leiten oder gar selbst zum Sponsor werden. Wie Ihr seht, gibt es viele Gründe, warum passive Mitglieder für Euren Verein wichtig sind.
Welche Rechte haben passive Mitglieder?
Grundsätzlich haben Passivmitglieder im Verein die gleichen Rechte, wie aktive Mitglieder. Sollen die Rechte eingeschränkt werden, muss dies aus der Satzung eindeutig hervorgehen. Folgende Einschränkungen können beispielsweise für passive Mitglieder gelten.
- Per Satzung kann den passiven Mitgliedern das Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung verweigert werden. Die Teilnahme kann allerdings nicht verwehrt werden. Hier solltet Ihr aber auch bedenken, dass sich ehemalige aktive Mitglieder durch den Stimmrechtsentzug brüskiert fühlen könnten und Euren Verein enttäuscht und verärgert verlassen.
- Für passive Mitglieder kann auch ein eigener, beispielsweises erhöhter Beitragssatz festgelegt werden. Es gibt Vereine, die – quasi als Ausgleich für die Arbeitsleistung der aktiven Mitglieder – für passive Mitglieder einen höheren Beitragssatz festlegen. Auch das kann sich jedoch negativ auf den Bestand und die Neugewinnung von passiven Mitgliedern auswirken. Als Alternative bietet sich an, dass in der Satzung neben dem Beitrag auch ein Arbeitseinsatz festgelegt wird. Wer den Einsatz nicht erbringt, muss hierfür einen bestimmten Betrag pro nicht geleistete Arbeitsstunde bezahlen.
- Häufig wird auch in der Satzung des Vereins bestimmt, dass passive Mitglieder nicht in den Vorstand gewählt werden können. Ob man diese Regelung für alle Vorstandspositionen festlegt oder lediglich auf den geschäftsführenden Vorstand begrenzt, bleibt Euch überlassen.
Die Ausnahmeregelungen müssen in der Satzung eindeutig festgelegt werden. Damit Eure Satzung auch in diesem Punkt überschaubar bleibt, solltet Ihr überlegen, ob es für Euren Verein Sinn macht, zwischen aktiven und passiven Mitgliedern zu unterscheiden.
Wie gewinnt man passive Mitgliedschaften?
Dass passive Mitglieder für Euren Verein sehr wertvoll sind, haben wir ja bereits ausführlich erläutert. Darum ist es auch wichtig, passive Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Hierzu gibt es eine Reihe von Argumenten, mit denen man neue zahlende Mitglieder gewinnen kann:
- Die Ziele Eures Vereins: Insbesondere die gemeinnützigen Ziele haben ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Das kann für so manchen schon ein Grund sein, passives Mitglied zu werden.
- Der Ruf Eures Vereins: Oft gehört es – gerade bei Vereinen in kleineren Orten – „zum guten Ton“ Mitglied im Verein zu sein. Hier gibt es auch einige Geschäftsleute, die deshalb eine passive Mitgliedschaft anstreben. Je besser das Renommee, umso interessanter wird der Verein für sie. Sie nutzen die Mitgliedschaft auch, um sich vor anderen als Unterstützer des Vereins zu profilieren.
- Keine Verpflichtung: Da Euer Verein den Beitragseinzug übernimmt, muss sich ein passives Mitglied um nichts mehr kümmern – kann aber jederzeit belegen, dass es den Verein fördert.
- Persönliche Beziehung: Eltern, deren Kinder in der Jugendabteilung Eures Vereins sind, sind oft auch zu einer passiven Mitgliedschaft bereit. Wenn Ihr über eine gut funktionierende Kinder- und Jugendarbeit verfügt, kann man die Eltern und häufig auch die Großeltern als passive Mitglieder gewinnen. Sie wollen mit ihren Beiträgen speziell Eure Arbeit mit dem Nachwuchs unterstützen.
Wie Ihr grundsätzlich neue Mitglieder für Euren Verein gewinnt erklären wir Euch in unserem Blogbeitrag zum Thema Mitgliedergewinnung.
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Kann man als aktives Mitglied zum passiven Mitglied wechseln?
Natürlich kann jedes aktive Mitglied auch zur passiven Mitgliedschaft im Verein wechseln. Wenn Ihr zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterscheiden wollt, müsst Ihr zunächst in der Satzung genau festlegen, was unter einer passiven Mitgliedschaft zu verstehen ist. In der Satzung kann es beispielsweise heißen:
„Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern, Ehrenmitgliedern. Ein Passives Mitglied unterstützt den Verein durch seine Beitragszahlungen. Das passive Mitglied ist nicht verpflichtet sich am aktiven Vereinsleben zu beteiligen. Es kann sich jedoch jederzeit daran beteiligen. Passive Mitglieder zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag als aktive Mitglieder. Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung den Status wechseln und zum aktiven Mitglied werden.“
Außerdem müssen in der Satzung die Einschränkungen und Abweichungen bei Rechten und Pflichten aufgeführt werden. Es kann dort etwa heißen:
„Passive Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Passive Mitglieder zahlen neben dem Beitrag für aktive Mitglieder einen Zuschlag von 10 %, aufgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag. Passive Mitglieder können nicht Mitglied des geschäftsführenden (und/oder) erweiterten Vorstands werden.“
Wenn aktive und passive Vereinsmitglieder unterschiedliche Rechte oder Pflichten haben, muss in der Satzung außerdem geregelt werden, wie man vom aktiven zum passiven Mitglied wechselt. Wird hier keine Regelung getroffen, müsste das aktive Mitglied aus Eurem Verein austreten und als passives Mitglied wieder eintreten. Darum schlagen wir Euch folgende Regelung für Eure Satzung vor:
„Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch jederzeit zum passiven Vereinsmitglied werden. Widerspricht der Vorstand nicht, beginnt die passive Mitgliedschaft mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die passive Mitgliedschaft beantragt wurde. Durch den Wechsel überzahlte Beiträge werden mit den als aktives Mitglied zu zahlenden Beiträge verrechnet.“
Fazit
Passive Mitgliedschaften kann es nur in Vereinen geben, die sie in der Satzung ausdrücklich vorsehen. Dann kann die Satzung auch Einschränkungen der Mitgliederrechte bis zu einer gewissen Grenze vorsehen. Außerdem muss man in der Satzung regeln, wann eine passive Mitgliedschaft endet. Wenn für Eure Passivmitglieder keine Sonderreglungen gelten sollen, könnt Ihr auf die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern verzichten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte haben passive Mitglieder?
Was ist ein passives Mitglied?
Ein passives Mitglied beteiligt sich nicht aktiv am Vereinsleben. Wenn in der Satzung keine Regelungen zu finden sind, hat das passive Mitglied jedoch dieselben Rechte, wie ein aktives Mitglied.
Was darf ein passives Mitglied?
Grundsätzlich darf ein passives Mitglied alles, was auch aktive Mitglieder dürfen. Einschränkungen können sich ausschließlich aus der Satzung ergeben.
Sind passive Mitglieder versichert?
Auch passive Mitglieder im Verein sind versichert. Da sich allerdings die Versicherung immer nur auf Aktivitäten bezieht, die für den Verein durchgeführt werden, wird sie von den passiven Mitgliedern – die ja nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen – eher selten in Anspruch genommen.
Kann man als passives Mitglied im Vorstand sein?
Wenn die Satzung keine andere Regelung vorschreibt, ist die möglich.
Haben passive Mitglieder Stimmrecht?
Wenn die Satzung es nicht ausdrücklich ausschließt, haben auch passive Mitglieder Stimmrecht.
Was ist eine ruhende Mitgliedschaft?
Eine ruhende Mitgliedschaft bedeutet, dass ein Mitglied vom Vereinsleben ausgeschlossen wird, ohne dass die Mitgliedschaft dadurch endet. Meist wird die ruhende Mitgliedschaft auch als Sanktion bei Vereinsstrafen angewandt. Die ruhende Mitgliedschaft muss in der Satzung vorgesehen sein. Da es hier um drastische Einschränkungen der Mitgliederrechte geht, sind die Satzungsregelungen allerdings ungültig, da die Mitgliederrechte in zu großem Umfang eingeschränkt werden.
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meine Anfrage ist dahingehen ob es möglich ist als Förderverein auch einzelne Personen in Notsituationen zu fördern oder finaziell zu unterstützen. bedarf es dieses in der Vereinssarzung festzuschreiben. Danke für eine evtl. Rückantwort. Detlef ...
meine Anfrage ist dahingehen ob es möglich ist als Förderverein auch einzelne Personen in Notsituationen zu fördern oder finaziell zu unterstützen. bedarf es dieses in der Vereinssarzung festzuschreiben.
Danke für eine evtl. Rückantwort.
Detlef
Hallo Detlef,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Ein Förderverein ist normalerweise ein Verein, der andere Institutionen finanziell, materiell, personell oder ähnlich unterstützt. Wenn die Satzung nicht ausdrücklich vorsieht, dass einzelne Personen in Notsituationen unterstützt werden, ist dies dem Förderverein nicht möglich. Eventuell könnt Ihr indirekt helfen, wenn die von Euch unterstützte Institution die individuelle Unterstützung vorsieht. Dann könntet Ihr auf Euren konkreten Fall hinweisen, damit der unterstützte Verein aktiv werden kann.
Wir hoffen wir konnten Deine Frage beantworten, ansonsten melde Dich gerne jederzeit erneut bei uns.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Hallo, können damit passive Mitglieder und ihre Beiträge als Spenden angesehen werden?
Hallo, können damit passive Mitglieder und ihre Beiträge als Spenden angesehen werden?
Hallo Julian,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Gerne beantworten wir Dir Deine Frage. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich keine Spenden. Das gilt auch für passive Mitglieder des Vereins. Weitere Informationen zum Thema Mitgliedsbeiträge als Spende findest Du in unserem Blogbeitrag.
Liebe Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
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Guten Tag, ich habe einen vermeintlichen Rechtschreibfehler entdeckt, "Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft !!!!!!im!!!! kennzeichnen lässt." Das im in diesem Satz hat dort eindeutig nichts verloren, ansonsten ...
Guten Tag, ich habe einen vermeintlichen Rechtschreibfehler entdeckt, „Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft !!!!!!im!!!! kennzeichnen lässt.“ Das im in diesem Satz hat dort eindeutig nichts verloren, ansonsten war dieser Artikel sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Heiing
Vielen Dank für den Hinweis!
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