• 17. Oktober. 2023
  • hfischer
  • 21

Zuletzt aktualisiert: 22.03.2025

Wenn es um Vereine geht, wird oft auch über das Vereinsregister gesprochen. Tatsächlich hat dieses Register wichtige Funktionen, auf die Ihr nicht verzichten solltet. Im Prozess der Vereinsgründung fragen sich viele Vereine: Was bringt uns ein Eintrag ins Vereinsregister? In diesem Beitrag erklären wir Euch daher, was das Vereinsregister ist, wie man dort eingetragen wird und welche Kosten dabei entstehen.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist das Vereinsregister?

    Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim Amtsgericht geführt wird. Meist werden mehrere Amtsgerichtsbezirke zusammengefasst und ein Gericht übernimmt die Führung des Vereinsregisters für alle Bezirke. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt ausschließlich auf Antrag. Mit der vom Registergericht vorgenommene Eintragung ist Euer Verein berechtigt, im Namen die Abkürzung „e. V.“ zu führen. Euer Verein wird damit zur „juristischen Person“. Als im Vereinsregister eingetragener Verein haftet damit im Normalfall der Verein und nicht das einzelne Mitglied des Vereins. Der Verein kann auch klagen und verklagt werden. Die Vertretung Eures Vereins übernimmt dann der geschäftsführende Vorstand, der auch ins Vereinsregister eingetragen wird.

    Das Vereinsregister verzeichnet alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Im Verzeichnis werden sowohl Neueintragungen als auch Änderungen und Löschungen des Vereines notiert. Aufgeführt wird dafür der Name des Vereins, die Vereinssatzung und die zur gesetzlichen Vertretung ermächtigten Vorstandsmitglieder.

    Das Vereinsregister ist öffentlich und kann auf Antrag eingesehen werden. Da die Eintragungen im Register rechtsverbindlich sind, besitzen sie auch eine sogenannte „negative Publizität“. Das heißt, dass für Dritte immer nur der Vorstand verbindlich handelt, der auch im Vereinsregister eingetragen ist. Darum muss man jede Änderungen im Vereinsvorstand unverzüglich und zwingend dem Amtsgericht zur Korrektur mitteilen.

    Eintragung

    Wie wird man ins Vereinsregister eingetragen?

    Voraussetzung für die Eintragung ins Vereinsregister ist eine Gründungsversammlung, an der mindestens sieben Mitglieder teilnehmen. Hier wird die Vereinssatzung beschlossen und der geschäftsführende Vorstand gewählt.

    Der gewählte geschäftsführende Vorstand muss Euren Verein beim Vereinsregister anmelden (§ 59 BGB).  Viele Vereinsregister verfügen über Vordrucke, die man zur Anmeldung nutzen kann. Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Gleichzeitig fungiert der Eintrag auch als Legitimationsnachweis des Vorstands gegenüber außenstehenden.

    Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, folgt die Eintragung des Vereines. Das zuständige Registergericht prüft die Satzung, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

    Checkliste Vereinsanmeldung

      erl.
    01Kopie der von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Satzung musss von sieben Teilnehmern unterschrieben sein 
    02Protokoll der Gründungsversammlung 
    03Teilnehmerliste 
    04Formloser Antrag auf Vereinseintragung von laut Satzung vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterschrieben und beglaubigt (Notar oder kommunale Einrichtung) 
    05Unterlagen 01 bis 04 an das Registergericht schicken (Zuständiges Gericht kann beim Amtsgericht, das für den Verein zuständig ist, erfragt werden) 
    06Bei vom Registergericht festgestellten Mängel: Prüfen ob der vom Gericht vorgegebene Zeitrahmen ausreicht – im Zweifelsfall Verlängerung beantragen. 
    07Die vom Registergericht ausgestellte Eintragungsbestätigung gut archivieren, da diese häufig von Banken, Lieferanten usw. verlangt wird. 
    Voraussetzungen

    Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Eintrag ins Vereinsregister?

    Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein offiziell den Zusatz „eingetragener Verein“. Dies wird mit „e.V.“ abgekürzt und steht in der Regel hinter dem Vereinsnamen.

    Die Gründung eines Vereins, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist ein juristischer Akt. Deshalb gibt es hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen, damit die Eintragung ins Vereinsregister ohne Umwege funktioniert.

    Die wichtigsten Vorrausetzungen sind:

    • Gründungsmitglieder in ausreichender Zahl
    • Eine Gründungsversammlung, die ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt wird
    • Eine Satzung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht

    Aber nicht jeder Verein, der sich ins Vereinsregister eintragen lässt, enthält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Dazu ist ein mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinszweck notwendig, der ausschließlich unmittelbar und selbstlos verfolgt werden darf. Dies muss in der Satzung festgeschrieben sein.

    Informationen

    Welche Informationen muss das Vereinsregister erhalten?

    Die Anmeldung muss gemäß §77 des BGB in einer öffentlich beglaubigten Form erfolgen. D.h., dass ein Gang zum Notar notwendig ist, der bei den wichtigen Unterschriften dabei ist. Einzutragen sind nicht nur die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch ihre Vertretungen.

    Diese Informationen werden in das Vereinsregister eingetragen:

    • Name des Vereins
    • Sitz des Vereins
    • Tag der Gründung des Vereins
    • Namen der Vorstandsmitglieder
    • Namen der Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder

    Weiterhin ist das Amtsgericht über alle Änderungen zu informieren, die den Eintrag betreffen. Zum Beispiel:

    • Änderungen des Vorstands
    • Änderungen in der Satzung
    • Auflösung des Vereins
    • Liquidatoren unter Angabe des Umfanges ihrer Vertretungsmacht
    • Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
    • Verschmelzungen
    • Spaltungen
    • …..
    Kosten

    Was kostet der Eintrag?

    Die Kosten für eine Eintragung ins Vereinsregister variieren von Bundesland zu Bundesland. Aktuell liegen sie zwischen 100 und 130 €. Wenn Ihr auch die Gemeinnützigkeit anstrebt und deshalb die Befreiung von den Gerichtsgebühren beantragt, könnt Ihr um die 50 € sparen. Die noch zu zahlenden Gebühren sind für die „amtliche Bekanntmachung“ im Amtsblatt, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Für eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar müsst Ihr noch einmal um die 50 € veranschlagen. Die könnt Ihr meist sparen, wenn Ihr die Beglaubigung durch die Kommunalverwaltung vornehmen lasst, was in vielen Bundesländern möglich ist. Zur Beglaubigung noch ein Tipp: Prüft, ob Eure Personalausweise nicht abgelaufen sind – sonst wird beim Notar ein zweiter – kostenpflichtiger Termin fällig. Auch auf der Kommunalverwaltung werdet Ihr dann keine Beglaubigung erhalten. 

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    21 Kommentare

      • Hans-Jürgen Dippold
        1   
      • 3 09:32 Uhr am 29. Jan.. 2025

      Hallo, dieses Vereinsprogramm - kann man da vorher mehr Infos zu den Programmdetails- und Funktionalitäten bekommen, ohne das man den Probelink benutzt? Danke

      Hallo, dieses Vereinsprogramm – kann man da vorher mehr Infos zu den Programmdetails- und Funktionalitäten bekommen, ohne das man den Probelink benutzt?

      Danke

      Weniger lesen
      Hans-Jürgen Dippold 29. Januar 2025 - 9:32
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Hans-Jürgen Dippold
          1   
        • 2 11:14 Uhr am 29. Jan.. 2025

        Hallo Hans-Jürgen, vielen Dank für deinen Kommentar und dein Interesse an unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web. Du hast mehrere Möglichkeiten, dich über die Software zu informieren – auch ohne den Probelink zu nutzen. Auf unserer Website ... Weiterlesen

        Hallo Hans-Jürgen,

        vielen Dank für deinen Kommentar und dein Interesse an unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web.

        Du hast mehrere Möglichkeiten, dich über die Software zu informieren – auch ohne den Probelink zu nutzen. Auf unserer Website findest du ausführliche Informationen zu den Funktionen, mit denen du die Vereinsverwaltung erleichtern kannst. Dort kannst du dich durch die einzelnen Bereiche klicken und entdecken, wie die Software dich bei der Verwaltung deines Vereins unterstützt.

        Außerdem hast du die Möglichkeit, ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch am Telefon zu vereinbaren. So kannst du direkt klären, ob unsere Software zu deinem Verein passt. Über diesen Link kannst du ganz einfach einen Termin buchen.

        Falls du noch Fragen hast oder eine bestimmte Funktion näher kennenlernen möchtest, lass es uns gerne wissen! 😊

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        Lisa 29. Januar 2025 - 11:14
          • Reinhard Antwort auf MeinVerein Team
              
          • 1 17:24 Uhr am 09. März. 2025

          Unser Verein ist 119 Jahre alt,wurde vor 2Jahren als E.V. mit Neugründung eingetragen. Was wird mit dem ganzen 117 Jahren Vereinsgeschichte? Alles Papierkorb oder was ? Ehrenmitglieder ? 25 Jährige ? 50 Jährige ? ? ? Jupiläumsfeiern und,und,und ... Weiterlesen

          Unser Verein ist 119 Jahre alt,wurde vor 2Jahren als E.V. mit Neugründung eingetragen. Was wird mit dem ganzen 117 Jahren Vereinsgeschichte?
          Alles Papierkorb oder was ? Ehrenmitglieder ? 25 Jährige ? 50 Jährige ? ? ? Jupiläumsfeiern und,und,und

          Weniger lesen
          Reinhard 9. März 2025 - 17:24
          • TeamBild MeinVerein Antwort auf Reinhard
              
          • 07:52 Uhr am 10. März. 2025

          Hallo Reinhard, vielen Dank für deinen Kommentar. Auch wenn der Verein als e.V. neu eingetragen wurde, bleiben die vergangenen 117 Jahre Vereinsgeschichte natürlich erhalten. Alle wichtigen Dokumente, Ehrungen und Veranstaltungen, wie zum Beispiel ... Weiterlesen

          Hallo Reinhard,

          vielen Dank für deinen Kommentar.

          Auch wenn der Verein als e.V. neu eingetragen wurde, bleiben die vergangenen 117 Jahre Vereinsgeschichte natürlich erhalten. Alle wichtigen Dokumente, Ehrungen und Veranstaltungen, wie zum Beispiel Ehrenmitgliedschaften oder Jubiläen, können weiterhin gewürdigt und in der Vereinsgeschichte vermerkt werden. Die Neugründung betrifft hauptsächlich den rechtlichen Rahmen, aber die Geschichte des Vereins bleibt bestehen.

          Viele Grüße
          Dein WISO MeinVerein Team

          Weniger lesen
          Lisa 10. März 2025 - 7:52
      • Sophia Reinhardt
        2   
      • 18:28 Uhr am 24. Dez.. 2024

      Sehr informativer Beitrag, vielen Dank:)

      Sehr informativer Beitrag, vielen Dank:)

      Weniger lesen
      Sophia Reinhardt 24. Dezember 2024 - 18:28
      • Alke
        2   
      • 1 13:29 Uhr am 18. Okt.. 2024

      Unsere Gründungsurkunde ist leider vor Jahren verloren gegangen. Jetzt wollen wir uns eintragen lassen, wie können wir die Urkunde ersetzen? Es gibt noch 7 Mitglieder die seid der Gründung dabei sind, können diese bestätigen, dass der Verein damals ... Weiterlesen

      Unsere Gründungsurkunde ist leider vor Jahren verloren gegangen. Jetzt wollen wir uns eintragen lassen, wie können wir die Urkunde ersetzen? Es gibt noch 7 Mitglieder die seid der Gründung dabei sind, können diese bestätigen, dass der Verein damals gegründet wurde? Oder müssen wir uns neu gründen?

      Weniger lesen
      Alke 18. Oktober 2024 - 13:29
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Alke
          2   
        • 14:38 Uhr am 18. Okt.. 2024

        Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Der Verlust einer Gründungsurkunde ist in der Tat eine spezielle Situation, mit der wir uns nicht ausreichend auskennen, um dir spezifische Informationen zu geben. Wir empfehlen dir, direkt beim zuständigen ... Weiterlesen

        Hallo,

        vielen Dank für deinen Kommentar. Der Verlust einer Gründungsurkunde ist in der Tat eine spezielle Situation, mit der wir uns nicht ausreichend auskennen, um dir spezifische Informationen zu geben. Wir empfehlen dir, direkt beim zuständigen Vereinsregister nachzufragen. Dort kann man Euch sicher die besten Schritte zur Wiederbeschaffung oder zum Nachweis der Gründung erläutern.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        lvandenryt 18. Oktober 2024 - 14:38
      • Illner Hartmut
        2   
      • 1 10:09 Uhr am 23. März. 2020

      Hallo Frau Jessica Diehl. Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit, müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden? Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen. Dadurch verschiebt ... Weiterlesen

      Hallo Frau Jessica Diehl.
      Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit,
      müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden?
      Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen.
      Dadurch verschiebt sich einiges.
      Freue mich auf eine Antwort. MfG.

      Weniger lesen
      Illner Hartmut 23. März 2020 - 10:09
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Illner Hartmut
          2   
        • 15:46 Uhr am 18. Okt.. 2023

        Hallo Hartmut, vielen Dank für Deinen Kommentar. Grundsätzlich ist der neue Vorstand nach der Wahl und seiner Annahme der Wahl im Amt. Die Eintragung ins Vereinsregister ist deklaratorisch. Das bedeutet, dass lediglich ein schon bestehender Tatbestand ... Weiterlesen

        Hallo Hartmut,
        vielen Dank für Deinen Kommentar.

        Grundsätzlich ist der neue Vorstand nach der Wahl und seiner Annahme der Wahl im Amt. Die Eintragung ins Vereinsregister ist deklaratorisch. Das bedeutet, dass lediglich ein schon bestehender Tatbestand (hier das Bestehen eines neuen Vorstands) festgehalten wird. Dennoch sollte die Eintragung im Vereinsregister möglichst zeitnah erfolgen, da beispielsweise bei größeren Investitionen Eure Lieferanten auch das Vereinsregister einsehen und sicher skeptisch werden, wenn dort ein anderer Vorstand eingetragen ist, als der, mit dem man verhandelt.
        Wichtig: Bei einem neu gegründeten Verein wird dieser erst rechtsfähig, wenn die Eintragung im Register erfolgt ist.
        Wir hoffen wir konnten Dir weiterhelfen. Ansonsten melde Dich gerne erneut bei uns 🙂

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:46
      • Janick
        2   
      • 1 16:57 Uhr am 04. Jan.. 2020

      Hallo, die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.

      Hallo,

      die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.

      Weniger lesen
      Janick 4. Januar 2020 - 16:57
        • cgohlke Antwort auf Janick
          2   
        • 13:34 Uhr am 06. Jan.. 2020

        Vielen Dank für den Hinweis!

        Vielen Dank für den Hinweis!

        Weniger lesen
        cgohlke 6. Januar 2020 - 13:34
      • Jürgen Kurth
        2   
      • 1 14:59 Uhr am 16. Dez.. 2019

      Hallo, in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht? Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand? Vielen Dank

      Hallo,

      in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht?
      Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand?
      Vielen Dank

      Weniger lesen
      Jürgen Kurth 16. Dezember 2019 - 14:59
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Jürgen Kurth
          2   
        • 15:47 Uhr am 18. Okt.. 2023

        Hallo Jürgen, vielen Dank für Deine Frage. Als bürgernächste Behörde sind die meisten Kommunen von den Bundesländern befugt, eine Beglaubigungen vorzunehmen. Dies liegt aber im Ermessen der Bundesländer. Bei Bedarf solltet Ihr deshalb bei der ... Weiterlesen

        Hallo Jürgen,
        vielen Dank für Deine Frage.
        Als bürgernächste Behörde sind die meisten Kommunen von den Bundesländern befugt, eine Beglaubigungen vorzunehmen. Dies liegt aber im Ermessen der Bundesländer. Bei Bedarf solltet Ihr deshalb bei der für Euren Verein zuständigen Behörde nachfragen. Für die Anmeldung des Vereins genügt es, dass die Unterschriften der in der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder im (formlosen) Antrag auf Eintragung des Vereins beglaubigt werden.
        Wir hoffen, wir konnten Dir Deine Frage beantworten.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

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        cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:47
      • Thony Chidi
        2   
      • 1 16:15 Uhr am 16. Juni. 2019

      Hallo Frau Jessica Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren? LG Thony

      Hallo Frau Jessica Diehl,
      vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren?
      LG
      Thony

      Weniger lesen
      Thony Chidi 16. Juni 2019 - 16:15
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Thony Chidi
          2   
        • 15:48 Uhr am 18. Okt.. 2023

        Hallo Thony, vielen Dank für Deinen Kommentar. Die Anschrift des für Euren Verein zuständigen Registergerichts erfahrt Ihr beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz Eures Vereins ist. Viel Erfolg und liebe Grüße Dein WISO MeinVerein Team

        Hallo Thony,
        vielen Dank für Deinen Kommentar.
        Die Anschrift des für Euren Verein zuständigen Registergerichts erfahrt Ihr beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz Eures Vereins ist.

        Viel Erfolg und liebe Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:48
      • Müller
        2   
      • 1 18:17 Uhr am 04. Feb.. 2019

      Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht. Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht. Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines ... Weiterlesen

      Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht.
      Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht.
      Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines neuen Vereins in etwa dauern?

      Weniger lesen
      Müller 4. Februar 2019 - 18:17
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Müller
          2   
        • 15:49 Uhr am 18. Okt.. 2023

        Hallo Tim, vielen Dank für Deinen Kommentar. Bis die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt, kann es schon mehrere Monate – im Extremfall sogar ein Jahr – dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Satzung selbst erstellt wurde und keine Absprache ... Weiterlesen

        Hallo Tim,
        vielen Dank für Deinen Kommentar.
        Bis die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt, kann es schon mehrere Monate – im Extremfall sogar ein Jahr – dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Satzung selbst erstellt wurde und keine Absprache mit dem Gericht erfolgte. Bei der Eintragung werden alle Unterlagen – insbesondere die Satzung – sehr genau geprüft.
        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

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        cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:49
      • Paul
        2   
      • 1 18:04 Uhr am 16. Apr.. 2018

      Hallo Frau Jessica Diehl. ich habe eine frage zur Satzung, ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch ... Weiterlesen

      Hallo Frau Jessica Diehl.

      ich habe eine frage zur Satzung,
      ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch gut für den eigen Verein passt.

      Weniger lesen
      Paul 16. April 2018 - 18:04
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Paul
          2   
        • 15:50 Uhr am 18. Okt.. 2023

        Hallo Paul, danke für Deine Frage. Ob die Kopie einer bereits bestehenden Vereinssatzung zulässig ist, können wir leider nicht beantworten. Ihr findet aber auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz eine Mustersatzung, die auf jeden ... Weiterlesen

        Hallo Paul,
        danke für Deine Frage.

        Ob die Kopie einer bereits bestehenden Vereinssatzung zulässig ist, können wir leider nicht beantworten. Ihr findet aber auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz eine Mustersatzung, die auf jeden Fall als Vorlage genutzt werden kann.
        Viele Grüße

        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:50
      • Horst Diel
        2   
      • 1 17:46 Uhr am 23. März. 2018

      Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu. Unser Verband hat eine Satzungsänderung - anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP ... Weiterlesen

      Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu.
      Unser Verband hat eine Satzungsänderung – anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP beheimatet sind. Dagegen hat ein anderer Verband Widerspruch eingelegt und seitdem ca. 10 Monate liegt alles auf Eis und uns läuft die Zeit davon.
      Wie kann man dagegen vorgehen?
      Für eine schnelle wäre ich Ihnen sehr dankbar.

      Weniger lesen
      Horst Diel 23. März 2018 - 17:46
        • Jessica Diehl Antwort auf Horst Diel
          2   
        • 09:52 Uhr am 05. Apr.. 2018

        Hallo Herr Diel, danke für Ihren Kommentar und diesen spannenden, aber recht speziellen Fall. Leider kann ich Ihnen mit diesem Anliegen nicht weiterhelfen, da so ein Fall doch wesentlich umfassender geprüft werden muss, als ich es hier über die ... Weiterlesen

        Hallo Herr Diel,

        danke für Ihren Kommentar und diesen spannenden, aber recht speziellen Fall. Leider kann ich Ihnen mit diesem Anliegen nicht weiterhelfen, da so ein Fall doch wesentlich umfassender geprüft werden muss, als ich es hier über die Kommentarfunktion tun kann. Zudem kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten, dieser Blog soll lediglich nützliche und allgemeine Informationen für Vereine bereitstellen soll, weshalb ich Ihnen bei Ihrem speziellen Anliegen empfehlen würde, einen Anwalt zu konsultieren.
        Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, dass sich für Ihren Verein alles zum Positiven wendet.
        Herzliche Grüße,
        Jessica Diehl

        Weniger lesen
        Jessica Diehl 5. April 2018 - 9:52

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