Auf einen einfachen Nenner gebracht, handelt es sich bei bezahlten Spielern immer um Sportler, die mehr als ihren Aufwand ersetzt bekommen. Bei der Festlegung, ob es sich um einen bezahlten Sportler handelt, geht es nicht nur um die reine sportliche Betätigung. Nach der Abgabenordnung (AO) gilt ein Sportler als bezahlt, wenn er „für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken von dem Verein oder einem Dritten über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält“ (§ 67a AO).
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Ab wann gelten Sportler im Verein als bezahlt?
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024
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