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Darf ein gemeinnütziger Verein als Arbeitgeber auftreten?


Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024

Ja, ein gemeinnütziger Verein kann als Arbeitgeber auftreten. Der gemeinnützige Verein als Arbeitgeber hat die gleichen Pflichten wie jeder andere Arbeitgeber, darunter die Vergütung der angestellten Mitarbeiter im Verein sowie die Abführung von Lohnsteuern und Sozialabgaben.

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