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Für wen gilt die Übungsleiterpauschale?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Die Übungsleiterpauschale ist eine Steuerbefreiung für im ideellen Bereich oder in einem Zweckbetrieb tätig sind. Außerdem kann der Übungsleiterfreibetrag nur für

  • Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder andere vergleichbare Tätigkeiten.
  • Künstlerische Tätigkeiten.
  • Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

gewährt werden.

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