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Ist es erlaubt, Auskunftsrechte zu verweigern?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Nur im Ausnahmefall kann der Vorstand die Auskunft verweigern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Auskunft Nachteile für den Verein entstehen können oder die Persönlichkeitsrechte einzelner Mitglieder tangiert werden.

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