Bei der Frage des Beitragsverzichts müsst Ihr zwischen einem allgemeinen, für alle gültigen Verzicht oder einer individuellen Beitragsbefreiung unterscheiden.
Nach dem Gesetz muss in der Satzung nur stehen, ob und welche Beiträge erhoben werden (§ 58 BGB). Deshalb kann in der Satzung auch festgelegt werden, dass keine Beiträge erhoben werden. Das Gremium, das über Beitragsfestlegungen entscheidet, kann die Beiträge auch auf null setzen.
Einzelne Mitglieder können allerdings nur vom Beitrag befreit werden, wenn in der Satzung ausdrücklich geregelt wird, wann (unter welchen Umständen) von wem (z. B. der Vorstand) eine teilweise oder komplette Beitragserhöhung aussprechen kann. Ohne diese Satzungsgrundlage können einzelne Mitglieder nicht von der Beitragszahlung befreit werden.
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Kann ein Verein auf Beiträge verzichten?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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