Ein gemeinnütziger Verein muss jedem Bürger zugänglich sein. Das heißt aber nicht, dass jeder Interessent aufgenommen werden muss. Das für die Aufnahme zuständige Gremium – meist der Vorstand – muss die Ablehnung einer Aufnahme auch nicht begründen. Leider kommt es immer häufiger vor, dass politische Gruppen versuchen, Vereine zu „unterwandern“, um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen. Empfehlenswert ist deshalb, dass in der Satzung eindeutig geregelt wird, dass eine Aufnahme nur mit Zustimmung des Vereins (vertreten beispielsweise durch den Vorstand) erfolgt. Heißt es in der Satzung lediglich „Der Eintritt in den Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung“ wird der Interessent durch den Mitgliedsantrag automatisch zum Mitglied. Schreibt deshalb in der Satzung besser: „Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand“.
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Kann ein Verein die Aufnahme von Mitgliedern verweigern?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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