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Kann ein Vereinsmitglied Widerspruch gegen die Beitragserhöhung einlegen?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Ein Vereinsmitglied kann normalerweise keinen Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung einlegen, solange die Erhöhung gemäß den Satzungsregeln beschlossen wurde. Es ist jedoch möglich, seine Bedenken in der Mitgliederversammlung zu äußern oder bei Unzufriedenheit die Mitgliedschaft zu kündigen.

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