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Kann eine Beitragsordnung angepasst werden?


Zuletzt aktualisiert: 23.07.2024

Ja, eine Beitragsordnung kann angepasst werden. Änderungen sind in der Regel durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, sofern dies nicht anders in der Satzung oder der Beitragsordnung geregelt ist.

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