Grundsätzlich sollte man fehlerhafte Belege nicht löschen, sobald eine Rechnung dazu verschickt, ein Beitragslauf angestoßen oder eine Ausgabe falsch gebucht wurde. Sollte jedoch mal ein Fehler unterlaufen, storniert man den falschen Beleg (nur bei Rechnungen möglich) und erstellt diesen erneut mit den korrekten Angaben.
Da wir uns an die Vorgaben der GoBD halten, ist der Löschvorgang nur bedingt oder gar nicht erlaubt, um eine Manipulation der Daten zu vermeiden.
Achtung: Bei einem Lastschriftlauf, sollte es eine Rücklastschrift geben, kann der Beleg nur dann storniert werden, wenn die Funktion dafür freigeschaltet ist. Da hier besonders auf darauf geachtet werden muss, dass keine Fehler unterlaufen, schalten wir die Funktion nur auf Anfrage frei.