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Müssen E-Rechnungen archiviert werden?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Ja, E-Rechnungen müssen archiviert werden. Sie sind dabei in ihrem ursprünglichen Format aufzubewahren, um den gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen. Mit der Nutzung unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web erfüllt Ihr bereits jetzt die gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung nach GoBD-Vorgaben.

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