Spendeneinnahmen, für die eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden darf, sind zweckgebunden und dürfen nur im ideellen Bereich des Vereins genutzt werden. Unter dieser Voraussetzung sind die Spendeneinnahmen steuerfrei.
Für den Spender dient die Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) als Beleg gegenüber dem Finanzamt. Die Spende kann dann steuerlich abgesetzt werden. Für Privatleute gilt eine Obergrenze von 20 % des zu versteuernden Einkommens, die die Finanzbehörden anerkennen.
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Sind Spendeneinnahmen steuerfrei?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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