Der SKR42 – Das Wichtigste vorab 🚀
- Keine sofortige Pflicht: Der SKR42 ist nicht ab 2025 verpflichtend, sondern gilt ab dem nächsten Geschäftsjahr (bei den meisten Vereinen startet dieses jedoch zum 01.01.2025). Bis dahin könnt Ihr weiterhin den SKR49 verwenden. Bitte beachtet, dass wir dazu verpflichtet sind den neuen Steuerkontenrahmen anzubinden. Für Euch besteht grundsätzlich keine Pflicht, den SKR42 zu verwenden, wir empfehlen dies aber dringend.
- Der SKR49 wird Euch für das nächste Geschäftsjahr nicht mehr zur Verfügung stehen. Möchtet Ihr statt des SKR42 lieber Tags nutzen, ist das kein Problem, solange Euer Steuerberater und das Finanzamt es absegnen.
- Umstellung erst nach Abschluss: Sobald das aktuelle Geschäftsjahr abgeschlossen ist, könnt Ihr auf den SKR42 wechseln. Abschluss bedeutet, dass alle Belege erfasst wurden und keine weiteren Buchungen mehr für dieses Geschäftsjahr erfolgen. Sobald Ihr mit dem Wirtschaftsjahr 2025 startet, kann der SKR42 in WISO MeinVerein Web genutzt werden. So stellt der Wechsel für Euch kein Problem dar und Ihr seid mit Eurer bestehenden MeinVerein Web Lizenz bestens vorbereitet.
So aktiviert Ihr den SKR42🚀
- Die Umstellung erfolgt über „Einstellungen“ > „Vereinsdaten“ > „Steuereinstellungen“.
- ❗️Wichtiger Hinweis: Die Aktivierung kann nicht rückgängig gemacht werden! Bitte testet diese Funktion daher nicht „just for fun“.
- Möchtet Ihr zukünftig einen neuen Verein anlegen, steht Euch für diesen nur noch der SKR42 zur Verfügung.
Was passiert bei der Umstellung? 🚀
- Bei der Aktivierung werden voreingestellte Konten für Beiträge und Leistungen zurückgesetzt. Danach müssen neue Steuerkonten zugewiesen werden. In bestehenden Belegen wird selbstverständlich nichts zurückgesetzt.
- In Belegen wird der SKR42 künftig standardmäßig verwendet.
Neuerungen im SKR42 🚀
- MwSt. und Sphäre: Anders als im SKR49 wird die Mehrwertsteuer nicht pro Konto definiert, sondern anhand der Sphäre.
- Die Sphäre wird über ein eigenes Feld abgebildet und kann frei gewählt werden.
- Zu Beginn wird nur der Standard-MwSt.-Satz der Sphäre vorgegeben, Ihr könnt ihn aber individuell anpassen.
ℹ️ In der Buchhaltung und speziell im Kontext des Vereinskontenrahmens verwendet man den Begriff der Sphäre, um verschiedene Tätigkeitsbereich oder sogenannte wirtschaftliche Sphären eines Vereins zu unterscheiden. Vereine haben oft unterschiedliche Arten von Tätigkeiten, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden müssen. Die Sphären dienen dazu, diese klar abzugrenzen:
✅ Ideeller Bereich (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Zuschüsse)
✅ Vermögensverwaltung (zum Beispiel Einnahmen aus der Vermietung von Vereins-immobilien)
✅ Zweckbetrieb (zum Beispiel Eintrittsgelder für eine Sportveranstaltung)
✅ Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (zum Beispiel der Verkauf von Merchandise)
Wichtige Einschränkungen 🚀
- Eine Mischung von SKR42 und SKR49 innerhalb eines Belegs ist nicht erlaubt und wird automatisch blockiert. Auch das Mischen von SKR49 und SKR42 innerhalb eines Geschäftsjahres ist nicht erlaubt.
- Das Belegdatum bestimmt, welchem Geschäftsjahr ein Beleg zugeordnet wird. Bitte berücksichtigt das eigenständig, da es nicht geprüft wird.
Ausblick: Änderungen im Rechnungsbereich 🚀
- Das Feld der Steuerkategorie wird künftig auf die Positionsebene einer Rechnung verschoben, sodass Splits pro Position möglich sind.
- Auch Beitragsrechnungen erhalten bald die Bearbeitungsansicht der freien Rechnungen. Damit könnt Ihr Felder wie Steuerkategorie, Tags oder individuelle Felder nachträglich bearbeiten.
Wie sieht die Umstellung genau aus?
Sobald Ihr das aktuelle Geschäftsjahr abgeschlossen habt, stellt Ihr unter „Einstellungen“ > „Vereinsdaten“ > „Steuereinstellungen“ den SKR von 49 auf 42 um.
Wann Euer Geschäftsjahr endet, geben wir natürlich nicht vor! Bitte achtet unbedingt darauf, erst dann die Umstellung zum SKR 42 vorzunehmen, wenn Ihr Euer aktuelles Geschäftsjahr abgeschlossen habt. Ob dies nun am 31.12., 31.03. oder 30.06. ist, spielt dabei keine Rolle.
Wenn Ihr dann den Wechsel vornehmen möchtet, klickt Ihr, wie oben beschrieben, auf den Steuerkontenrahmen und wählt dort den SKR42 an.
Nun ist es wichtig verschiedene, im Hinweis beschriebene Umstellungen/Einstellungen vorzunehmen. Dazu gehören z.B. die Mitgliedsbeiträge unter „Einstellungen“ > „Beiträge & Spenden“.
Hier müssen dann Sphäre (neu im SKR42) und das Steuerkonto für jeden Beitrag und jede Spende hinterlegt werden.
Achtung: Bitte immer beides auswählen!
Was genau Ihr dort wählt, erfragt Ihr bitte beim Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt. Wir dürfen dazu keinerlei Hinweise geben oder Empfehlungen aussprechen.
In den Belegen (im Bereich „Finanzen“) sieht dies dann wie folgt aus:
Auch hier wählt Ihr Sphäre und Steuerkonto aus.
Achtung: Bitte immer beides auswählen!
In Einzelrechnungen könnt Ihr ab sofort und mit Nutzung des SKR42 die Steuerkonten und Sphären pro Position anlegen:
Wichtige sonstige Hinweise
- Die Sphäre wird derzeit noch nicht als Spalte in der Belegeübersicht oder im Finanzexport angezeigt – dies holen wir mit Beginn 2025 nach.
- Grundsätzlich sind ALLE Positionen zunächst mit 0% MwSt. belegt. Diesen MwSt.-Satz könnt Ihr natürlich entsprechend anpassen (Achtung: Kleinunternehmerregelung! -> Einstellungen -> Vereinsdaten -> Steuereinstellungen).
- Auch für Beitragsrechnungen werden wir in 2025 zeitnah die Bearbeitung von Steuerkategorien/-konten zulassen, sodass Ihr diese, wenn notwendig, nachträglich bearbeiten könnt. Dies ist somit derzeit auch NUR für die Steuereinstellungen in einer solchen Einzelrechnung, wie oben abgebildet, möglich!
- Bei abgeschlossenen (versendeten) Rechnungen kann der MwSt.-Satz nicht mehr verändert werden – nur die Steuerkategorie.
- Die Steuerkategorie dient nur Euch intern für die Auswertung. Die MwSt. sehen natürlich auch Eure Mitglieder/Firmenmitglieder bzw. -kontakte. Daher kann und darf dies nicht mehr bearbeitet werden. Solltet Ihr also dort einen Fehler gemacht haben, dann muss die Rechnung wie gewohnt storniert und neu erstellt werden.
- Zudem haben wir jegliche Filter sowohl im SKR49 als auch im SKR42 entfernt, sodass Ihr auch Steuerkonten, die eigentlich einer Einnahme zugeordnet werden, einer Ausgabe zuordnen könnt und umgekehrt. Bitte informiert Euch bei Eurem Steuerberater oder dem Finanzamt, ob dieses je nach Buchungsvorgang steuerrechtlich zulässig ist.