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Wann darf ein Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Spendenquittungen dürfen nur Körperschaften (dazu gehören auch Vereine) ausstellen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Gemeinnützigkeit wird durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts belegt. Diese Vereine können Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn sie Zuwendungen erhalten, für die sie keine Gegenleistung erbringen.

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