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Wann hat der Vorstand ein Auskunftsverweigerungsrecht?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Der Vorstand kann die Auskunft nur in Ausnahmefällen verweigern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Beantwortung der Fragen erhebliche Nachteile für den Verein entstehen würden.

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