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Wann ist eine Aufwandsentschädigung steuerfrei?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840,00 € pro Jahr gilt als steuerfreie Aufwandsentschädigung für nahezu alle freiwilligen Mitarbeiter im Verein. Daneben gibt es noch den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 3.000,00 € jährlich, der aber nur bei bestimmten Arbeiten gewährt werden kann.

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