Grundsätzlich wird in der Satzung festgelegt, bei wie vielen anwesenden Mitgliedern eine Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Ist dies dort nicht geregelt, wäre eine Mitgliederversammlung schon bei einem anwesenden Mitglied beschlussfähig. Wird die in der Satzung vorgeschriebene Zahl der Mitglieder nicht erreicht, sollte die Satzung eine Regelung beinhalten, die festlegt, dass dann die Versammlung bei gleicher Tagesordnung wiederholt wird, wobei dann eine geringere Zahl an Teilnehmern zur Beschlussfähigkeit ausreicht.
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Wann ist eine Mitgliederversammlung beschlussfähig?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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