Jeder Verein muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben, denn spätestens ab der Eintragung ins Vereinsregister ist Euer Verein zur Buchhaltung verpflichtet. Es spielt dabei keine Rolle, ob Euer Verein Einnahmen erzielt oder nicht – selbst wenn Ihr als Verein keine Mitgliedsbeiträge erheben würdet – die Buchhaltung muss sein. Dies hat den Grund, dass das Finanzamt wissen will, welche Einnahmen und Ausgaben Euer Verein hat. Euer als gemeinnützig anerkannter Verein ist zwar steuerbegünstigt, aber nicht steuerfrei. Deshalb verlangt das Finanzamt vom Verein zumindest eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die es ihm ermöglicht, festzustellen, ob und in welcher Höhe Steuern abzuführen sind.
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Wann muss ich keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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