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Wann sind E-Rechnungen Pflicht?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Die E-Rechnung ist ab 01.01.2025 für Geschäfte zwischen Unternehmen mit Sitz innerhalb Deutschlands Pflicht. Es gelten folgende Übergangsregeln:

  • ab 1.1.2025: Empfang von E-Rechnungen wird zur Pflicht – keine Übergangsregeln
  • bis 31.12.2026: Es dürfen nur noch bis dahin getätigte Umsätze über andere Rechnungen abgerechnet werden
  • bis 31.12.2027: Kleinunternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 € dürfen noch bis dahin getätigte Umsätze über andere Rechnungen abrechnen

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