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Wann sind Vereinsbeiträge fällig?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Wann die Beitragszahlung erfolgen muss, wird in der Beitragsordnung oder der Satzung festgelegt. Ein Mitglied kommt in Verzug, wenn der Beitrag nicht am angegebenen Termin bei der Bank des Mitglieds in Auftrag gegeben wurde. Deshalb solltet Ihr bei „Selbstzahlern“ immer drei bis vier Bank-Arbeitstag (Mo. – Fr.) warten, bevor Ihr an weitere Maßnahmen ergreift.

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