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Wann verjährt ein Mitgliedsbeitrag?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Ein Mitgliedsbeitrag verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Jahr, das auf den Beginn des Zahlungsverzugs folgt. Der Zahlungsverzug tritt einen Tag nach dem in der Satzung festgelegten Zahlungstermin ein. Lest in unserem Blogbeitrag zum Thema Verjährung von Mitgliedsbeiträgen ausführlicher nach, welche Fristen und Mahnverfahren es für Mitgliedsbeiträge gibt.

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