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Was bedeutet besondere Vertretungsbefugnis?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Die Mitgliedersammlung kann sogenannte „besondere Vertreter“ berufen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist (§ 30 BGB). Die Zuständigkeit eines besonderen Vertreters muss in der Satzung umrissen werden. In diesem Rahmen können einem besonderen Vertreter auch Befugnisse nach außen übertragen werden. Besondere Vertreter können auch Nichtmitglieder sein und auch als Mitarbeiter eingestellt werden.

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