Jeder Verein verfolgt Ziele, die in der Satzung festgelegt werden. Die Mitglieder des Vereins tragen durch ehrenamtliche Arbeit (aktive Mitglieder) oder finanzielle Unterstützung in Form des Beitrags (passive Mitglieder) zur Erreichung der Ziele bei. Neben dieser Verpflichtung hat jedes Mitglied das Recht, die Geschicke des Vereins mitzubestimmen. Die Entscheidungen innerhalb des Vereins werden grundsätzlich in der Mitgliederversammlung beschlossen, an der alle Mitglieder teilnehmen dürfen. Das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung kann nur in außergewöhnlichen Fällen entzogen werden. Wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt, hat jedes Mitglied Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Ferner hat ein Mitglied das Recht, das Vereinsgelände und die Vereinseinrichtungen im Rahmen seiner Mitgliedschaft zu nutzen. Er hat auch ein Informationsrecht, dem der Vorstand Rechnung tragen muss. Üblicherweise kommt der Vorstand seiner Informationspflicht während der Mitgliederversammlung nach.