Die Schriftform ist gesetzlich geregelt (§ 126 BGB). Danach muss eine schriftliche Einladung vom Vorstand unterschrieben und den Mitgliedern per Post zugestellt werden. Enthält die Satzung keine anderslautende Regelung, muss schriftlich eingeladen werden. Nach dieser gesetzlichen Regelung reicht bei einer vorgeschriebenen schriftlichen Einladung eine E-Mail als Einladung nicht aus. Dennoch haben einige Gerichte dies zugelassen (z. B. das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 24.09.2015 – Aktenzeichen 27 W 104/15), Um aber unnötigem Ärger aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir die Einhaltung der gesetzlichen Regelung.
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Was bedeutet schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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