Ein gemeinnütziger Verein darf seine Mittel grundsätzlich nur für die als gemeinnützig anerkannten Zwecke verwenden. Mitglieder und andere Personen dürfen keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem Verein erhalten. Auch bei Auflösung des Vereins dürfen Mitglieder lediglich geleistete Einlagen zurückerhalten. Noch vorhandene Mittel müssen nur an andere gemeinnützige Organisationen übergeben werden, die ebenfalls verpflichtet sind, diese Gelder nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
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Was darf ein gemeinnütziger Verein nicht?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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