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Was gehört in einen Tätigkeitsbericht fürs Finanzamt?


Zuletzt aktualisiert: 17.01.2024

Im Verein sollte es mindestens zwei Tätigkeitsberichte geben: einen für die Mitgliederversammlung und einen fürs Finanzamt. Während im Tätigkeitsbericht für die Mitgliederversammlung auch auf das Thema „Geselligkeit im Verein“ eingegangen werden kann, sollte sich der Tätigkeitsbericht fürs Finanzamt auf die „harten Fakten“ konzentrieren, die nachweisen, dass Euer Verein zu Recht als gemeinnützig anerkannt ist.

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