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Was gilt als Aufwandsentschädigung?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Die Ehrenamtspauschale ist eine Aufwandsentschädigung, für die keine Belege notwendig sind. Auch der Übungsleiterfreibetrag stellt eine Aufwandsentschädigung dar. Die Aufwandsentschädigung kann auch höher als die steuerfreien Freibeträge sein, muss dann aber versteuert werden.

Daneben gibt es auch den Aufwandsersatz, bei dem dem Mitglied entstandene Kosten gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet werden.

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