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Was ist das Schikanenverbot?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Verlangt ein Mitglied eine Auskunft, deren Beantwortung nachweislich nur dazu dient, jemanden anderen Schaden zuzufügen, kann der Vorstand dies mit Hinweis auf das Schikanenverbot (§ 226 BGB) verweigern.

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