Eine ruhende Mitgliedschaft bedeutet, dass ein Mitglied vom Vereinsleben ausgeschlossen wird, ohne dass die Mitgliedschaft dadurch endet. Meist wird die ruhende Mitgliedschaft auch als Sanktion bei Vereinsstrafen angewandt. Die ruhende Mitgliedschaft muss in der Satzung vorgesehen sein. Da es hier um drastische Einschränkungen der Mitgliederrechte geht, sind die Satzungsregelungen allerdings ungültig, da die Mitgliederrechte in zu großem Umfang eingeschränkt werden.
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Was ist eine ruhende Mitgliedschaft?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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