Wird der Beitrag nicht gezahlt, sind Sanktionen möglich, wenn diese in der Satzung oder der Beitragsordnung eindeutig vorgesehen werden. Möglich ist unter anderem das Verbot, Vereinsanlagen zu benutzen, ein zeitlich begrenzter Entzug des Stimmrechts oder in letzter Konsequenz der Ausschluss aus dem Verein. Achtung: Auch wenn einem Mitglied das Stimmrecht entzogen wurde, behält es doch das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
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Was ist, wenn ich den Beitrag für einen Verein nicht zahle?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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