Anträge zur Mitgliederversammlung müssen beim Vorstand eingereicht werden. Bis wann Einträge eingereicht werden müssen, geht aus der Satzung hervor. Der Vorstand muss alle Anträge, die sachlich und inhaltlich korrekt sind, zulassen. Die Anträge müssen den Mitgliedern vor der Mitgliederversammlung vorgestellt werden – vorzugweise in der Tagesordnung, die mit der Satzung verschickt wird.
Es können auch Anträge während der Mitgliederversammlung eingebracht werden. Diese können jedoch nur diskutiert werden – Beschlüsse sind nur bei der nächsten Mitgliederversammlung möglich.
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Welche Anträge müssen bei der Mitgliederversammlung behandelt werden?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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