Bei mehrköpfigen Vorständen wird meist ein 1. Vorsitzender und sein Stellvertreter (2. Vorsitzender) ernannt. Der 1. Vorsitzende übernimmt dann die Repräsentation des Vereins nach außen und die Leitung der Geschäftsführung nach innen. Details können in der Satzung geregelt werden. Der 2. Vorsitzende nimmt die Aufgaben des 1. Vorsitzenden wahr, wenn dieser verhindert ist. Er unterstützt auch den 1. Vorsitzenden. Weitere Aufgaben können sich aus der Satzung ergeben.
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Welche Aufgaben haben der 1. und 2. Vorsitzende?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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