Der Vorstand ist nach außen der natürliche Vertreter Eures Vereins. Der geschäftsführende Vorstand vertritt Euren Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen. In der Satzung könnt Ihr die Vertretungsmacht des Vorstands begrenzen. (§ 26 BGB). Bei einem mehrköpfigen Vorstand entscheidet die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Intern übernimmt der Vorstand die Geschäftsführung des Vereins. Auch hier entscheidet bei einem mehrköpfigen Vorstand die Mehrheit.
Eure Satzung kann die Befugnisse und die Voraussetzungen für Beschlüsse festlegen. Die Regelungen dürfen den Vorstand aber nicht handlungsunfähig machen. Ihr könnt auch eine Geschäftsordnung für den Vorstand verabschieden, auf die in der Satzung verwiesen wird.
Blog
Welche Aufgaben hat der Vorstand eines Vereins?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
https://www.meinverein.de