Euer Vorstand ist verpflichtet, innerhalb der Mitgliederversammlung umfassend über die Belange des Vereins zu informieren. Basis dafür ist der Rechenschaftsbericht. Fragen, die sich aus dem Bericht ergeben kann er nur in Ausnahmefällen verweigern. Der Rechenschaftsbericht muss umfassend und vollständig sein. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf dieser Basis über die Entlastung des Vorstands. Die Entlastung gilt aber nur für die Tatbestände, über die der Vorstand informiert hat.
Blog
Welche Auskunftsverpflichtung besteht in der Mitgliederversammlung?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
https://www.meinverein.de