Obwohl generell keine gesetzliche Pflicht zur Protokollführung besteht, schreibt § 58 Nr. 4 BGB vor, dass Beschlüsse in Mitgliederversammlungen protokolliert werden müssen. Diese schriftliche Dokumentation sichert die Transparenz und Verbindlichkeit von Entscheidungen, insbesondere wenn sie für das Vereinsregister relevant sind. Zusätzlich kann die Vereinssatzung vorsehen, dass auch für andere Sitzungen Protokolle angefertigt werden müssen.
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Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für das Protokoll einer Mitgliederversammlung?
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2024
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