Der Vorstand muss im Rechenschaftsbericht umfassend und vollständig über seine Arbeit und der Situation des Vereins informieren. Eine Vorschrift, was im Rechenschaftsbericht stehen muss, gibt es nicht. Mindestens folgende Informationen sollte er enthalten:
• Die Entwicklung der Mitgliederzahlen.
• Die finanzielle Situation.
• Die Vereinsaktivitäten.
• Besonderheiten im abgelaufenen Vereinsjahr (Veranstaltungen, Wettbewerbe, laufende Projekte)
Außerdem sollte eventuell über Gerichtsverfahren beziehungsweise deren Ausgang informiert werden.
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Welche Informationen müssen im Rechenschaftsbericht mitgeteilt werden?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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