Grundsätzlich hat die Versammlungsleitung das Hausrecht im Versammlungsbereich. Den Anweisungen des Versammlungsleiters haben sich alle Mitglieder unterzuordnen. Werden diese Rechte offensichtlich missbraucht, kann die Versammlung allerdings eine Abberufung per Antrag zur Geschäftsordnung durchführen. Diese Rechte enden automatisch mit dem offiziellen Ende der Versammlung.
Zu den Pflichten des Versammlungsleitung gehört es, die Versammlung offiziell zu eröffnen und zu beenden, die Ergebnisse der Beschlüsse bekanntzugeben und bei Wahlen die gewählten Personen zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
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Welche Pflichten und Rechte habe ich als Versammlungsleitung?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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