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Welche Steuerbereiche müssen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beachtet werden?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Alle vier Steuerbereiche (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) müssen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beachtet werden, da sie für die steuerliche Bewertung Eures Vereins unverzichtbar sind.

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